Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
Auftraggeber: Landkreis Böblingen · Böblingen
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 09.04.2026, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.07.2026 – 31.07.2035
- Vertragsende
- 31.07.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 09.04.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag). Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu" 01.07.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag). Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12. Um die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) insgesamt zu erfüllen, müssen mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraumes 100% der eingesetzten Busse sauber i.S.v. § 2 Satz 1 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG sein. Die weiteren Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG werden anderweitig eingehalten. Bei den Fahrzeugen im On-Demand-Shuttle-Verkehr handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse M1, die speziell konstruiert oder umgerüstet wurden, um eine oder mehrere Personen im Rollstuhl sitzend bei Fahrten auf der Straße aufnehmen zu können. Das SaubFahrzeugBeschG findet daher keine Anwendung.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Böblingen
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Böblingen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreise Böblingen und Calw; Linienbündel BB05 „Mittleres Heckengäu“ im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Böblingen Ende 10.11.2036Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel BB02 „Strudelbach“ im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Böblingen Ende 10.11.2036Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel 3 „Verkehrsraum Nördliches Heckengäu“ im offenen Verfahren
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenBerichtigung der Vorinformation Nr. 770712-2023 (ABl./S S245 vom 20/12/2023 770712-2023-DE) zur Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Enzkreis und Stadt Pforzheim, Linienbündel BB04 „Weil der Stadt“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenKorrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987-de. Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 650, 652, 653 und 653A.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenBerichtigung der Vorinformation Nr. 764424-2023 zur Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 „Leonberg“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Verkehrsraum „Mittleres Heckengäu“.
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Böblingen Ende 31.12.2033Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart, Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.