Korrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987-de. Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 650, 652, 653 und 653A.
Auftraggeber: Landkreis Böblingen · Böblingen
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, Linien 650, 652, 653 und 653A.
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, gemeinsam mit dem Enzkreis, als federführen-de Behörde im Wege eines offenen Verfahrens einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung der bündelfreien Linien 650, 652, 653 und 653A mit Wirkung zum 01.01.2026 (Betriebsbeginn) zu vergeben. Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: Linie 650 Leonberg-Rutesheim-Perouse-Heimsheim-Mönsheim-Wiernsheim Linie 652 Leonberg – Rutesheim – Perouse – Heimsheim – Friolzheim - Tiefenbronn Linie 653 Weissach – Mönsheim – Wimsheim – Friolzheim – Heimsheim – Perouse – Rutesheim - Leonberg Linie 653A Rutesheim-Perouse-Heimsheim-Tiefenbronn-Heimsheim-Friolzheim-Wimsheim- Mönsheim-Wiernsheim(-Lohmersheim) In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.142.938 Nutzkilometer pro Jahr. Teilweise werden auf den Linien Gelenkzüge eingesetzt. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz, deren Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne der Landkreise Böblingen und Enzkreis in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Vorinformation seiner Veröffentlichungspflicht nach Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III. verwiesen.
ÖPNV-Netz in Böblingen
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Böblingen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenBerichtigung der Vorinformation Nr. 764424-2023 zur Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 „Leonberg“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr BöblingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Verkehrsraum „Mittleres Heckengäu“.
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- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Böblingen Ende 31.12.2033Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart, Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.