ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel G (191, 192, 193)

Auftraggeber: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) · Regionalverband Saarbrücken

Vertragslaufzeit
01.01.2028 – 31.12.2034
Vertragsende
31.12.2034 (noch ~8 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
19.03.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2028 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung der Verkehrsleistung im Linienbündel G mit den Buslinien 191, 192 und 193 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2034 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb /bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel G (191, 192, 193) 01.01.2028 – 31.12.2034
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Buslinien 191 und 192 sind als Stadtbuslinien der Stadt Püttlingen konzipiert. In Ergänzung dazu die Buslinie 193 als reine Schulbuslinie. Die Stadtbuslinie 191 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: • Kleinräumige Erschließung von Siedlungsbereichen der Stadtteile Püttlingen (Berg, Bengesen, Ritterstraße) und Köllerbach (Engelfangen). • Anbindung an die Stadtverwaltung • Anbindung an das Püttlinger Zentrum. Dort Umsteigemöglichkeiten in Richtung Riegelsberg, Völklingen und Heusweiler. • Anbindung an die „Bilinguale Kindertagesstätte Püttlingen“, den Kath. Kindergarten St. Bonifatius, die Grundschule Viktoria, die Gemeinschaftsschule Peter-Wust und die Staatl. Schule soziale Entwicklung (Dependance). • Anbindung an die Klinik Püttlingen • Anbindung an die Seniorenresidenz „Viktoria“ und das Altenheim „St. Augustin“ • Taktfahrplan plus ergänzendem Schulverkehr • 48.000 Fahrplan-km im Normjahr Die Stadtbuslinie 192 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: • Anbindung des nahezu kompletten Gebietes der Stadt Püttlingen (Stadtteil Püttlingen: Bengesen, Ritterstraße; Stadtteil Köllerbach: Kölln, Rittenhofen, Herchenbach, Etzenhofen, Sellerbach • Anbindung an die Stadtverwaltung • Anbindung an das Püttlinger Zentrum. • Tangierende Anbindung des Riegelsberger Ortsteils Walpershofen • Anbindung an die Saarbahn-Linie 1 an den Haltepunkten Riegelsberg Süd und Walpershofen/Etzenhofen (über Bushaltestelle Etzenhofen Haltepunkt) • Anbindung an den Kath. Kindergarten St. Bonifatius, den Kindergarten Walpershofen, die Grundschule Viktoria, die Grundschule Köllerbach (Kyllbergschule), die Gemeinschaftsschule Peter-Wust, die Staatl. Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Püttlingen (Köllertalschule) und die Staatl. Schule soziale Entwicklung (Dependance). • Anbindung an das Altenheim „St. Augustin“ • Taktfahrplan plus ergänzendem Schulverkehr • Zwischen Riegelsberg Süd und Püttlingen verkehrt die Linie 192 parallel zur Linie 195, zwischen Walpershofen und Püttlingen parallel zur Linie 190. Zusammen mit der Linie 196 ergibt sich zwischen Riegelsberg Süd und Köllerbach ein Halbstundentakt. • 100.900 Fahrplan-km im Normjahr Die Schulbuslinie 193 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: • Einzelne Schulverkehre zur innerstädtischen Anbindung der Grundschule Köllerbach (Kyllbergschule), der Grundschule Viktoria, der Gemeinschaftsschule Peter-Wust, der Staatl. Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Püttlingen (Köllertalschule), der Staatl. Schule soziale Entwicklung (Dependance), des Kath. Kindergarten St. Bonifatius, der „Bilingualen Kindertagesstätte Püttlingen“ und die Ev. Kita Walpershofen. • 7.550 Fahrplan-km im Normjahr

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.