ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr auf der Linie 142

Auftraggeber: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) · Regionalverband Saarbrücken

Vertragslaufzeit
01.04.2027 – 31.12.2034
Vertragsende
31.12.2034 (noch ~8 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
06.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.04.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung der Verkehrsleistung auf der Buslinie 142 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2034 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr auf der Linie 142 01.04.2027 – 31.12.2034
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Buslinie 142 ist als Gemeindebuslinie konzipiert und besitzt einen Taktfahrplan. In den Abendstunden (Mo-Fr), an den Wochenenden und an Wochenfeiertagen kommt im Bedarfsfall ein Anruf-Sammeltaxi (AST) zum Einsatz. An den Knotenpunkten Riegelsberg Süd, Riegelberg Rathaus, Riegelsberg Riegelsberghalle, Riegelsberg Güchenbach, Riegelsberg Stumpen und Walpershofen Mitte sind wichtige Verknüpfungen zu anderen Bus- und Bahnlinien zu beachten. Fahrplankilometer pro Jahr: 128.300 km (ohne AST-Verkehr). Die Buslinie 142 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: - Innerörtliche Bedienung der einzelnen Ortsteile (Buchschachen, Güchenbach, Hilschbach, Überhofen, Walpershofen) von Riegelsberg - Anbindung der einzelnen Ortsteile von Riegelsberg an die Gemeindeverwaltung - Anbindung an die Einkaufszentren (Haltestellen Heesbach und Riegelsberghalle) - Anbindung der Gemeinde Riegelsberg an die Saarbahnlinie S1 in Richtung Saarbrücken und Heusweiler bzw. Lebach. - Anbindung der Gemeinden Riegelsberg und Heusweiler im morgendlichen Berufsverkehr an die Saarbahnlinie S1 in Saarbrücken Rastpfuhl - Mittägliche Anbindung der Gemeinde Heusweiler im Schülerverkehr - Nächtliche Anbindung der Gemeinden Riegelsberg und Heusweiler an die Saarbahnlinie S1 von/in Richtung Saarbrücken - Anbindung der Gemeinde Riegelsberg in Richtung Püttlingen und Völklingen.

ÖPNV-Netz in Regionalverband Saarbrücken

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.