ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein.

Auftraggeber: Landkreis Traunstein · Traunstein

Vertragslaufzeit
01.05.2026 – 30.04.2030
Vertragsende
30.04.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
23.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.04.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen sog. On-Demand-Verkehr im Gebiet der Gemeinden Chieming, Grabenstätt, Grassau und Übersee zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 4 Jahren, mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Landkreis Traunstein von bis zu 2 Jahren, erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Gebiet der Gemeinden Chieming, Grabenstätt, Grassau und Übersee im Landkreis Traunstein gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Der ÖDA beziehen sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 44 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein 01.05.2026 – 30.04.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen sog. On-Demand-Verkehr im Gebiet der Gemeinden Chieming, Grabenstätt, Grassau und Übersee zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 4 Jahren, mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Landkreis Traunstein von bis zu 2 Jahren, erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Gebiet der Gemeinden Chieming, Grabenstätt, Grassau und Übersee im Landkreis Traunstein gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes nach derzeitigem Planungsstand auf eine Gesamtkilometerleistung etwa 245.000 Kilometer pro Jahr. Der ÖDA beziehen sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 44 PBefG verfügen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.