ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim

Auftraggeber: Landkreis Traunstein · Traunstein

Vertragslaufzeit
14.12.2025 – 13.12.2030
Vertragsende
13.12.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
3
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
30.04.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linien 9505, 9509 und 9520 zu vergeben. Die ÖDA sollen für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf den Linien 9505, 9509 und 9520 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Die ÖDA beziehen sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

Linienbündel / Lose (3)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim 14.12.2025 – 13.12.2030
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    Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9505 zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9505 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 273.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

  • Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein 14.12.2025 – 13.12.2030
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    Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9509 zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9509 im Landkreis Traunstein gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 234.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

  • Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim 14.12.2025 – 13.12.2030
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    Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9520 zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9520 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 195.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

ÖPNV-Netz in Traunstein

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.