ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

Auftraggeber: Landratsamt Biberach · Biberach

Vertragslaufzeit
01.08.2025 – 31.05.2026
Vertragsende
31.05.2026 (bereits beendet)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
30.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.05.2026 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie die Regiobuslinie X380 je Linie in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.05.2026 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 2 - Raum Riedlingen) und damit mithin für 10 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die unten stehenden Linien kalkuliert: Linie 218: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 156.300 €/pro Jahr, Linie 380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 57.200 €/pro Jahr, Linie 381: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 232.700 €/pro Jahr, Linie 382: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 36.600 €/pro Jahr, Linie X380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 481.500 €/pro Jahr. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007. 01.08.2025 – 31.05.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    siehe Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs.2 i.V.m. §13 Abs. 2a PBefG zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 unter: https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen/beabsichtigte-ausschreibungen

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.