ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).

Auftraggeber: Landratsamt Biberach · Biberach

Vertragslaufzeit
01.07.2025
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
30.09.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 in zwei Losen (Los Stadtlinien: 220 & 221 / Los Regionalverkehr: 212 & 222 & 226 & 227 & 229 & 240 & X240) im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.06.2035 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,6 Mio. € / pro Jahr, Eine Aufteilung der kalkulatorischen Einnahmen je Los wurde aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht vorgenommen. Bei Bedarf weiterer Informationen kann mit dem Verkehrsverbund DING kontakt aufgenommen werden.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag). 01.07.2025
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Siehe "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG)Nr. 1370/2007 i.V. m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 unter: https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen/beabsichtigte-ausschreibungen

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.