ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und dem Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum Illingen

Auftraggeber: Landkreis Enzkreis · Enzkreis

Vertragslaufzeit
14.12.2025 – 12.12.2026
Vertragsende
12.12.2026 (noch ~3 Monate)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
22.10.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 12.12.2026 (noch ~3 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und dem Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum Illingen 14.12.2025 – 12.12.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Enzkreis und der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs.1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden i.S.d. Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr.1370/2007), einen öffentl. Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel Illingen) in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Illingen. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender Linie im zuvor benannten Verkehrsraum: 707 Mühlacker– Mühlhausen/Enz–Illingen–Vaihingen–Großglattbach Die Gesamtleistung der Buslinie 707 liegt bei ca. 290.000 Fahrplankilometer/Jahr. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der beabsichtigte ÖDA umfasst für seine Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentl. Personennahverkehr (öffentl. Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr.1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Verkehrsraums umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel zum 14.12.2025 vorgesehen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: Enzkreis: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/ Kreis Ludwigsburg: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/oeffentlicher-personennahverkehr/ Zusätzliche Angaben: 1) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. 2) Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe des genannten Verkehrsraums (Linienbündels) ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. 3) Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr im Enzkreis und im Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum Illingen (Linie 707); Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs.2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landkreis-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen/ 4) Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf den Verkehrsraum kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten L

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