Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein
Auftraggeber: Kreis Siegen-Wittgenstein · Siegen-Wittgenstein
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2029 – 31.12.2038
- Vertragsende
- 31.12.2038 (noch ~12 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 3
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 17.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2038 (noch ~12 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Er ist gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 2 lit b und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu erteilen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen unterliegen den Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich insbesondere aus dieser Vorabbekanntmachung und einem Ergänzungsdokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Das Dokument ist öffentlich zugänglich unter https://www.zws-online.de. In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand in den Linienbündeln Mitte (ca. 9,350 Millionen Fahrplankilometer p. a.), Ost (ca. 2,616 Millionen Fahrplankilometer p. a.) und Süd (ca. 2,288 Millionen Fahrplankilometer p. a.) überschlägig ca. 14,254 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr inklusive hochgerechneten Leistungen im Schülerverkehr und Besetztkilometern im Bedarfsverkehr insgesamt. Angaben zu Linien (Liniensteckbriefe und Schulverkehrskarten sowie Karten der Flächenverkehrsgebiete (Bedarfsverkehr)) sind aus dem Nahverkehrsplan ersichtlich. Weiterer Bestandteil ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Bestimmte IT-Dienstleistungen werden durch den Aufgabenträger beigestellt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während der Laufzeit durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen vorzusehen. Mit diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen (z. B. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von Anschlüssen Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten, ebenso die Umwandlung von Linienverkehrsleistungen in Bedarfsverkehrsleistungen und umgekehrt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein behält sich vor, bis zur Vergabebekanntmachung zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Die Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG werden eingehalten, wobei der Kreis sich vorbehält die dort genannten Quoten insgesamt in seinem Verbandsgebiet, also über sämtliche seiner Verkehrsverträge zu erfüllen. Im Übrigen gilt als Mindeststandard für einsetzbare Bestandsfahrzeuge des Regelverkehrs die Abgasnorm Euro 6 als Mindestvorgabe, soweit nicht fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden. Bei neu beschafften Fahrtzeugen gilt Abgasnorm Euro 6 so lange als Mindestvorgabe (soweit nicht fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden), bis die Abgasnorm Euro 7 (mutmaßlich ab 2029) oder eine aktuellere neue Abgasnorm in Kraft tritt und zur neuen Mindestvorgabe wird. Bei Einsatzfahrzeugen (= Verstärkerfah
Linienbündel / Lose (3)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Wettbewerbsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein 01.01.2029 – 31.12.2038
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Los 1 umfasst das Linienbündel Mitte mit ca. 9,350 Millionen Fahrplankilometer p. a.
- Wettbewerbsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein 01.01.2029 – 31.12.2038
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Los 2 umfasst das Linienbündel Ost mit ca. 2,616 Millionen Fahrplankilometer p. a.
- Wettbewerbsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein 01.01.2029 – 31.12.2038
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Los 3 umfasst das Linienbündel Süd mit ca. 2,288 Millionen Fahrplankilometer p. a.
ÖPNV-Netz in Siegen-Wittgenstein
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Kreis Siegen-Wittgenstein
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.