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Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe des Regionalbusverkehrs der LVG-Line 61: Landsberg - Penzing - Geltendorf

Auftraggeber: Landratsamt Landsberg am Lech · Landsberg am Lech

Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
05.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.

Leistung

Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren nach § 42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung ist auf folgender Regionalbuslinie zu erbringen: LVG-Line 61 Landsberg - Penzing - Geltendorf.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe des Regionalbusverkehrs der LVG-Line 61: Landsberg - Penzing - Geltendorf
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der aufgrund des zu erwartenden Auftragswertes den Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. Art. 4 lit. c) RL 2014/24/EU und Art. 1 Nr.1 lit. c) der delegierten VO 2021/1953/EU überschreitet. Zur Vergabe kommt der öffentliche Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der LVG-Buslinie 61 (Regionalbusverkehr Landsberg - Penzing - Geltendorf) als Gesamtleistung. - Laufzeit: Betriebsbeginn ab 01.08.2024, mit einer Laufzeit von 8 Jahren bis 31.07.2032, - Verkehrsleistung: ca. 47.108 Nwkm (Nutzwagenkilometer) pro Jahr, - Fahrzeuge: Für die Erbringung der Verkehrsdienstleistung werden nach derzeitiger Planung drei Gebrauchtfahrzeuge von Niederflurbussen gemäß der Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen benötigt. Der Umfang der Regelfahrzeugreserve obliegt der unternehmerischen Entscheidung des zukünftigen Auftragnehmers und ist grundsätzlich so zu bemessen, dass stets ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist. - Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind in den Vergabeunterlagen in den Anlagen: * Anlage B.03 - LVG-Linie 61 - Linienplan * Anlage B.04 - LVG-Linie 61 -Fahrplan * Anlage B.05 - LVG-Linie 61 - Umlaufplan einsehbar. Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben des § 119 Abs. 5 GWB sowie des § 15 der Vergabeverordnung (VgV) vergeben werden.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.