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Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe der MVV-Regionalbuslinie 896; Landsberg am Lech - Obermeitingen

Auftraggeber: Landratsamt Landsberg am Lech · Landsberg am Lech

Vertragslaufzeit
01.07.2026 – 31.07.2034
Vertragsende
31.07.2034 (noch ~8 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
20.11.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe der MVV-Regionalbuslinie 896; Landsberg am Lech - Obermeitingen 01.07.2026 – 31.07.2034
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung aller zuständigen Gremien, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der MVV-Regionalbuslinie 896; Landsberg am Lech - Obermeitingen als Gesamtleistung. - Laufzeit: Betriebsbeginn 01.07.2026, Laufzeit von 8 Jahren und 1 Monat - Verkehrsleistung von ca. 42.646 Nwkm pro Jahr. - Einsatz von 1 Niederflurbus mit mindestens 144 Sitz- und Stehplätzen - Die Bedienung umfasst ca. 20 Haltestellen von Montag bis Freitag mit 2 Fahrtenpaaren am Samstag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter: https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-regionalbus/linie-31-landsbergkaufering-obermeitingen/ abrufbar. Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007).

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.