Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen der LVG Buslinie 22/ 221, zukünftig MVV Buslinie 812 Landsberg am Lech - Schongau
Auftraggeber: Landratsamt Landsberg am Lech · Landsberg am Lech
- Vertragslaufzeit
- 01.07.2025 – 31.07.2031
- Vertragsende
- 31.07.2031 (noch ~5 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen der LVG Buslinie 22/ 221, zukünftig MVV Buslinie 812 Landsberg am Lech - Schongau 01.07.2025 – 31.07.2031
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der LVG Buslinie 22/221, zukünftig MVV 812 (Landsberg am Lech - Schongau) als Gesamtleistung an ein Verkehrsunternehmen. - Laufzeit: Betriebsbeginn 01.07.2025, Laufzeit von 6 Jahren und 1 Monat - Verkehrsleistung von ca. 199.493 Nwkm pro Jahr. - Einsatz von 5 Niederflurbussen mit mindestens 76 Sitz-und Stehplätzen und 2 Niederflurbussen mit 122 Sitz- und Stehplätzen. - Die Bedienung umfasst ca. 25 Haltestellen von Montag bis Samstag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter: https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-regionalbus/linie-22-landsberg-schongau/, https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplanregionalbus/linie-221-teilstrecke-denklingen-fuchstal-landsberg/einsehbar. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007). Der Landkreis Landsberg am Lech kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.4 verwiesen. Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Bagatellvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 vorliegt. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, die sicherstellen, dass die Vergabevoraussetzungen des Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den gesamten Zeitraum des ÖDA vorliegen. Gegen die Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei derVergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, 80534 München, Tel.: +49 892176 2411,Fax.: +49 892176 2847) eingereicht werden. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.
ÖPNV-Netz in Landsberg am Lech
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.