ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Schülerverkehr

SuS24001 Schülerbeförderungsleistungen, Beförderung von Schulkindern zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Karlsruhe in 51 Losen

Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Stadtkreis

Vertragslaufzeit
09.09.2024 – 28.07.2027
Vertragsende
28.07.2027 (noch ~10 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
51
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
24.10.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 28.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Ferhat Ayanoglu Taxi und Rollstuhlfahrdienst | GTS Tours | Happy Face Logistics | Holl AG | Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte | Murat Serbest / VIP-Shuttle KA & Rollstuhl-Shuttle KA | Peter Kögel und Tim Kögel GbR | Rollicar Team Fahrdienste GmbH | Sevilay YILDIZ | Susanne Wolf, Taxi und Mietwagen | Taxiunternehmen Abdullah Mutlu | Taxiunternehmen Arafat Ünsür | Taxiunternehmen Esref Akdag | Taxiunternehmen Nese Dursun

Leistung

Beförderung von Schulkindern zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten in Karlsruhe in 51 Losen: Schülerbeförderungsleistungen (tgl. mindestens eine Hin-und Rückfahrt) für drei Schuljahre zur: - Erich Kästner-Schule - Federbachschule - Lidellschule - Vogesenschule - Schule am Turmberg - Schulkindergarten Sandhasen - Schulkindergarten Kieselsteine - Schule am Weinweg - Hardtwaldschule für zwei Schuljahre zur: - Eichelgartenschule für ein Schuljahr zur: - Eichendorffschule Die Schülerbeförderungsleistungen sind, je nach Losbeschreibung, durch den Einsatz eines Personenkraftwagens, eines Rollstuhlfahrzeuges oder Kleinbusses (9-Sitzer) zu erbringen. Die Fahrzeuge dürfen während der Fahrt nicht als Taxi gekennzeichnet sein.

Linienbündel / Lose (51)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.1 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.1 für Strecke: Baden-Baden-Rastatt-Schule. Zahl der zu befördernden Schüler: 3. Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.2 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.2 für Strecke: Baden-Baden - Gernsbach - Gaggenau - Schule. Zahl der zu befördernden Schüler: 4. Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer). Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.3 für Strecke: Rastatt - Schule. Zahl der zu befördernden Schüler: 5. Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer). Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.5 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.5 für Strecke: Bühlertal - Baden-Baden - Muggensturm - Durmersheim - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.6 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.6 für Strecke: Bad Wildbad - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 1 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Pkw Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.7 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.7 für Strecke: Wiernsheim - Pforzheim - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 3 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.8 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.8 für Strecke: Pforzheim - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.10 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.10 für Strecke: Stupferich - Hohenwettersbach - Bergwald - Wolfartsweier - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.11 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.11 für Strecke: Grötzingen - Durlach - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.12 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.12 für Strecke: Hagsfeld - Waldstadt - Rintheim - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 8 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.13 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.13 für Strecke: Oststadt - Innenstadt-Ost - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.14 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.14 für Strecke: Rüppurr - Beiertheim-Bulach - Südweststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 7 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.15 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.15 für Strecke: Südweststadt - Südstadt - Innenstadt-West - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 7 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.16 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.16 für Strecke: Oberreut - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.17 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.17 für Strecke: Daxlanden - Grünwinkel - Mühlburg - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.18 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.18 für Strecke: Daxlanden - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 7 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.19 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.19 für Strecke: Mühlburg - Nordweststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 7 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.20 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.20 für Strecke: Nordstadt - Weststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 7 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Tour: 300.2 für Strecke: Baden-Baden - Gernsbach - Gaggenau - Schule. Zahl der zu befördernden Schüler: 4. Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer). Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule, Tour 300.21 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 300.21 für Strecke: Knielingen - Nordweststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags

  • Schülerverkehr für die Federbachschule, Tour 301.1 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301. 1 für Strecke: Oberreut - Beiertheim-Bulach - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Außenstelle der Federbachschule an der Adam-Remmele-Schule, Tour 301.2 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301.2 für Strecke: Neureut - Knielingen - Nordweststadt - Nordstadt - Mühlburg - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Federbachschule, Tour 301.3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301.3 für Strecke: Daxlanden - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Federbachschule, Tour 301.4 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301.4 für Strecke: Wolfartsweier - Durlach - Rintheim - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Federbachschule, Tour 301.5 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301.5 für Strecke: Rüppurr - Grünwinkel - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Federbachschule, Tour 301.6 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301.6 für Strecke: Südstadt - Südweststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Außenstelle der Federbachschule an der Adam-Remmele-Schule, Tour 301.7 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 301.7 für Strecke: Oberreut - Südweststadt - Nordweststadt - Grünwinkel - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Lidellschule, Tour 302.1-302.3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 302.1 für Strecke: Südweststadt - Südstadt- Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Tour 302.2 für Strecke: Rüppurr - Südstadt - Innenstadt-West - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Tour 302.3 für Strecke: Waldstadt - Rintheim - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 7 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.1 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.1 für Strecke: Oberreut - Grünwinkel - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.2 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.2 für Strecke: Neureut - Nordstadt - Weststadt - Mühlburg - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.3 für Strecke: Daxlanden - Grünwinkel - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.4 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.4 für Strecke: Nordweststadt - Mühlburg - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.5 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.5 für Strecke: Neureut - Knielingen - Nordweststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.6 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.6 für Strecke: Oberreut - Daxlanden - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Vogesenschule, Tour 303.7 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 303.7 für Strecke: Oberreut - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Turmberg, Tour 304.1-3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 304.1 für Strecke: Palmbach - Hohenwettersbach - Bergwald - Durlach - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Tour: 304.2 für Strecke: Palmbach - Bergwald - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Tour: 304.3 für Strecke: Durlach - Grötzingen - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für den Schulkindergarten Sandhasen, Tour 305.1 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 305.1 für Strecke: Oststadt - Südweststadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 2 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für den Schulkindergarten Sandhasen, Tour 305.2 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 305.2 für Strecke: Bad Herrenalb - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 1 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Rollstuhlfahrzeug Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für den Schulkindergarten Kieselsteine, Tour 307.1 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 307.1 für Strecke: Pforzheim - Durlach - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 3 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für den Schulkindergarten Kieselsteine, Tour 307.2 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 307.2 für Strecke: Rüppurr - Südstadt - Südweststadt - Weststadt - Mühlburg - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für den Schulkindergarten Kieselsteine, Tour 307.3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour307.3 für Strecke: Rastatt - Daxlanden - Knielingen - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für den Schulkindergarten Kieselsteine, Tour 307.4 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 307.4 für Strecke: Bad Herrenalb - Karlsruhe-Waldstadt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 2 Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.1 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.1 für Strecke: Niefern- Öschelbronn - Wurmberg - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 2 Erforderliches Schülerfahrzeug: Pkw Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.2 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.2 für Strecke: Pforzheim - Durlach - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.3 für Strecke: Südweststadt - Südstadt - Durlach - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.4 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.4 für Strecke: Bühl-Neusatzeck - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 1 Erforderliches Schülerfahrzeug: Pkw Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.5 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.5 für Strecke: Gaggenau - Kuppenheim - Rastatt - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.6 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.6 für Strecke: Au am Rhein - Knielingen - Daxlanden - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Schule am Weinweg, Tour 312.7 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 312.7 für Strecke:Neureut - Knielingen - Oberreut - Weiherfeld-Dammerstock - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 4 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9-Sitzer) Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Hardtwaldschule, Tour 313.1-3 09.09.2024 – 28.07.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 313.1 für Strecke: Grünwettersbach - Neureut - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Tour 313.2 für Strecke: Neureut - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 6 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Tour 313.3 für Strecke: Bergwald - Waldstadt - Nordstadt - Neureut - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 5 Erforderliches Schülerfahrzeug: Kleinbus (9 Sitzer) Begleitperson: ja Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Schülerverkehr für die Eichelgarten Grundschule, Tour 155.0 09.09.2024 – 29.07.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 155.0 für Strecke: Rheinstetten-Mörsch - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 1 Erforderliches Schülerfahrzeug: Pkw Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags

  • Schülerverkehr für die Eichendorffschule, Tour153.0 09.09.2024 – 30.07.2025
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour: 153.0 für Strecke: Stutensee - Schule Zahl der zu befördernden Schüler: 1 Erforderliches Schülerfahrzeug: Pkw Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

ÖPNV-Netz in Karlsruhe

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Stadt Karlsruhe Hauptamt

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.