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Zuschlag Schülerverkehr

SJB24005 Beförderung von Menschen mit Behinderung zur Tagesgruppe City, Merkur Akademie, Albschule, Lidellschule, WfbM in Berlin, Parzivalzentrum, Familienheimfahrten in und außerhalb von Karlsruhe

Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Stadtkreis

Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
13
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
09.09.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Zuschlag erhalten
BaSe Taxi-KA GmbH | GTS Tours | Happy Face Logistics | Malteser Hilfsdienst gGmbH | Rollicar Team Fahrdienste GmbH

Leistung

Die Beförderung von Personen mit Behinderung zur Tagesgruppe City, zum Parzivalzentrum Karlsruhe, Merkur Akademie Karlsruhe, Albschule Karlsruhe, WfbM in Berlin, Familienheimfahrten in Karlsruhe und außerhalb, Lidellschule in 13 Losen werden zunächst für ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch den Einsatz eines PKWs, eines Spezialfahrzeugs mit Traghilfe oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen.

Linienbündel / Lose (13)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderung von Menschen mit Behinderung zur Tagesgruppe City Karlsruhe
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    Tour 1: Einzelfahrdienst von der Tagesgruppe City in der Helmholtzstr. 13 in Karlsruhe nach Goerdelerstr. 16 in Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 09.09.2024. Erforderliches Fahrzeug:PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 6 Familienheimfahrten pro Jahr: Einzelfahrdienst von Höfener Ring 9 in 76870 Kandel nach Bonner Str. 41 in 76185 Karlsruhe
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    Tour 2: Einzelfahrdienst von Höfener Ring 9 in 76870 Kandel nach Bonner Str. 41 in 76185 Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 01.10.2024. Erforderliches Fahrzeug: Spezialfahrzeug mit Tragehilfe/SkalaMobil. Begleitperson: Mutter. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 6 Familienheimfahrten pro Jahr: Einzelfahrdienst von Schlossschule Ilvesheim, Schloss Str. 23 in 68549 Ilvesheim nach Grünheckstr. 6 in 76891 Erlenbach
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    Tour 3: "Einzelfahrdienst von Schlossschule Ilvesheim, Schloss Str. 23 in 68549 Ilvesheim nach Grünheckstr. 6 in 76891 Erlenbach". Beförderungsbeginn: 09.09.2024. Erforderliches Fahrzeug:PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Einzelfahrdienst von Hertzstr. 4 in 76185 Karlsruhe nach Parzival Schulzentrum, Parzivalstr. 1 in 76139 Karlsruhe
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    Tour 4: "Einzelfahrdienst von Hertzstr. 4 in 76185 Karlsruhe nach Parzival Schulzentrum, Parzivalstr. 1 in 76139 Karlsruhe". Beförderungsbeginn: 09.09.2024. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 6 Familienheimfahrten: Einzelfahrdienst von Ellen-Gottlieb-Str. 14 in Freiburg nach Silbergasse 2 in 79359 Riegel
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    Tour 5: Einzelfahrdienst von Ellen-Gottlieb-Str. 14 in Freiburg nach Silbergasse 2 in 79359 Riegel. Beförderungsbeginn: 01.03.2025. Erforderliches Fahrzeug: Spezialfahrzeug/Rollstuhlfahrzeug. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • "Einzelfahrdienst von Grötzinger Str. 24 in 76228 Karlsruhe nach Wesebachstr. 31 b, Seniorentagespflege der HWK in 76327 Pfinztal-Söllingen"
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    Tour 6: "Einzelfahrdienst von Grötzinger Str. 24 in 76228 Karlsruhe nach Wesebachstr. 31 b, Seniorentagespflege der HWK in 76327 Pfinztal-Söllingen". Beförderungsbeginn: 01.01.2025. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 6 Familienheimfahrten: Einzelfahrdienst zwischen der HWK, Hertzstr. 8 in 76275 Ettlingen, dem Salbeiweg 49 in 76149 Karlsruhe und der Karlsruher Str. 37 in 76327 Pfinztal
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    Tour 7: Einzelfahrdienst zwischen der HWK, Hertzstr. 8 in 76275 Ettlingen, dem Salbeiweg 49 in 76149 Karlsruhe und der Karlsruher Str. 37 in 76327 Pfinztal. Beförderungsbeginn: 30.11.2024. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: Vater. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 12 Familienheimfahrten: Einzelfahrdienst von Lindenhofstr. 127 in 73529 Schwäbisch Gmünd nach Luisenstr. 24 d in 76137 Karlsruhe
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    Tour 8: Einzelfahrdienst von Lindenhofstr. 127 in 73529 Schwäbisch Gmünd nach Luisenstr. 24 d in 76137 Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 01.04.2025. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 12 Familienheimfahrten: Einzelfahrdienst von Nikolauspflege Betty-Hirsch-Schule 1, Am Kräherwald 271 in 70193 Stuttgart nach Schneidemühler Str. 27 d in 76139 Karlsruhe
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    Tour 9: Einzelfahrdienst von Nikolauspflege Betty-Hirsch-Schule 1, Am Kräherwald 271 in 70193 Stuttgart nach Schneidemühler Str. 27 d in 76139 Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 01.08.2024. Erforderliches Fahrzeug: Spezialfahrzeug (es muss ein Rollstuhl mit genommen werden, der nicht zusammenklappbar ist. Außerdem wird ein Kindersitz mit Fünfpunktgurt benötigt.). Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Einzelfahrdienst von Raiherwiesenstr. 15 in 76227 Karlsruhe nach Merkur Akademie, Erzbergerstr. 147 in 76149 Karlsruhe
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Tour 10: Einzelfahrdienst von Raiherwiesenstr. 15 in 76227 Karlsruhe nach Merkur Akademie, Erzbergerstr. 147 in 76149 Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 09.09.2024. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Einzelfahrdienst von Lidellschule Tullastr. 57 in 76131 Karlsruhe nach Heilpädagogischer Hort, Nelkenstr. 13 in 76135 Karlsruhe
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    Tour 11: Einzelfahrdienst von Lidellschule Tullastr. 57 in 76131 Karlsruhe nach Heilpädagogischer Hort, Nelkenstr. 13 in 76135 Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 09.09.2024. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • 6 Familienheimfahrten: Einzelfahrdienst von Waldspitzweg 10 in 67105 Schifferstadt nach Neuer Weg 20 in 76228 Karlsruhe
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    Tour 12: 6 Familienheimfahrten: Einzelfahrdienst von Waldspitzweg 10 in 67105 Schifferstadt nach Neuer Weg 20 in 76228 Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 01.12.2024. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

  • Einzelfahrdienst von Schreinerstr. 34 in 10247 Berlin nach An der Wuhlheide 169 in 12459 Berlin
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    Tour 13: Einzelfahrdienst von Schreinerstr. 34 in 10247 Berlin nach An der Wuhlheide 169 in 12459 Berlin Beförderungsbeginn: 01.11.2024. Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.

ÖPNV-Netz in Karlsruhe

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.