ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Schülerverkehr

Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching) - Großbus; 5 Lose

Auftraggeber: Landratsamt München · München, Landkreis

Vertragslaufzeit
10.09.2024 – 31.07.2030
Vertragsende
31.07.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
5
Angebote eingegangen
13
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
05.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH

13 Angebote eingegangen.

Leistung

Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die lern- oder sprachbeeinträchtigten Schüler/-innen sind an den jeweiligen Bushaltestellen abzuholen und mittags wieder dorthin zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Die fünf zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung der Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen; Los 2 - Haar / Putzbrunn / Neubiberg; Los 3 - Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn; Los 4 - Ottobrunn / Putzbrunn; Los 5 - Pullach / Neuried

Linienbündel / Lose (5)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen (Linie I) 10.09.2024 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 1 (Linie I) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

  • Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Haar / Putzbrunn / Neubiberg (Linie II) 10.09.2024 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 2 (Linie II) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

  • Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn (Linie III) 10.09.2024 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 3 (Linie III) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

  • Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Ottobrunn / Putzbrunn (Linie IV) 10.09.2024 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 4 (Linie IV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 45 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 45 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

  • Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Pullach / Neuried (Linie V) 10.09.2024 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 5 (LinieV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 15 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 15 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)

ÖPNV-Netz in München

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landratsamt München

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.