Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching); 2 Lose
Auftraggeber: Landratsamt München · München, Landkreis
- Vertragslaufzeit
- 10.09.2024 – 31.07.2030
- Vertragsende
- 31.07.2030 (noch ~4 Jahre)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wurde diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die Schüler/-innen sind aufgrund dessen auch immer am Wohnort abzuholen bzw. abzusetzen. Auf die Anfahrt von Bushaltestellen wird verzichtet. Die zwei zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Los 2 - Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von der Hachinger Tal Schule in Unterhaching
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching (Linie A) 10.09.2024 – 31.07.2030
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Los 1 (Linie A) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltepunkten in den Gemeinden des Landkreises München auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 60 (morgens und freitagmittags) bzw. ca. 45 (montag- bis donnerstagmittags) Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer jederzeitigen Wohnsitzänderung einzelner Schüler/-innen innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und Freitag um 11:30 Uhr. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Die Schüler/-innen sind immer am Wohnort abzuholen bzw. zurückzubringen. Auf die Anfahrt von Bushaltestellen wird verzichtet. Zwischen Auftragnehmer und Erziehungsberechtigten wird vor Erstellung der Tourenpläne durch den Auftragnehmer ein bestimmter Haltepunkt in der Nähe vom Wohnort vereinbart. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinbussen erforderlich. Nur so ist es dem Auftragnehmer möglich den/die jeweiligen Schüler/-innen direkt an der Wohnadresse des Schülers/der Schülerin ein- und aussteigen zu lassen. Dem/der jeweiligen beeinträchtigten Schüler/Schülerin ist nicht zuzumuten die Wegstrecke zwischen dem nächstgelegenen, als solche gekennzeichnete Haltestelle, und seiner/ihrer Wohnadresse zurückzulegen.
- Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von der Hachinger Tal Schule in Unterhaching (Linie B) 10.09.2024 – 31.07.2030
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Los 2 (Linie B) beinhaltet die Schülerbeförderung von der Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Mittagsfahrten zu den einzelnen Haltepunkten in den Gemeinden des Landkreises München entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 16 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer jederzeitigen Wohnsitzänderung einzelner Schüler/-innen innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich vier Tagen in der Schulwoche Montag bis Donnerstag. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 13:15 Uhr. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Die Schüler/-innen sind immer am Wohnort abzusetzen. Auf die Anfahrt von Bushaltestellen wird verzichtet. Zwischen Auftragnehmer und Erziehungsberechtigten wird vor Erstellung der Tourenpläne durch den Auftragnehmer ein bestimmter Haltepunkt in der Nähe vom Wohnort vereinbart. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinbussen erforderlich. Nur so ist es dem Auftragnehmer möglich den/die jeweiligen Schüler/-innen direkt an der Wohnadresse des Schülers/der Schülerin aussteigen zu lassen. Dem/der jeweiligen beeinträchtigten Schüler/Schülerin ist nicht zuzumuten die Wegstrecke zwischen dem nächstgelegenen, als solche gekennzeichnete Haltestelle, und seiner/ihrer Wohnadresse zurückzulegen.
ÖPNV-Netz in München
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt München
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.