ÖPNV Atlas
Vorinformation Taxi

Mikro-ÖV Klosterneuburg

Auftraggeber: Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG) · Wiener Umland/Nordteil · Österreich

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
Taxi
Veröffentlicht
23.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Hierbei handelt es sich um eine Vorinformation und keine Bekanntmachung der Ausschreibung! Diese und damit die Zur-Verfügungstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt separat. Abschluss eines Verkehrsdienstevertrages über den Betrieb eines Mikro-ÖV Systems (voraussichtlicher Betriebsbeginn Juli 2028) in den Gemeinden Klosterneuburg und St. Andrä-Wördern mit einer geplanten Laufzeit von acht Jahren mit einer optionalen Vertragsverlängerung um zwei Jahre. Der Betrieb des Kraftfahrlinienverkehrs in Klosterneuburg wird separat ausgeschrieben. Zur Ausschreibung gelangen Verkehrsdienstleistungen im Mikro-ÖV mit voraussichtlich 150.000 Jahreskilometern. Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangenden Verkehrsdienstleistungen können aufgrund von noch nicht final abgeschlossenen Verkehrsplanungen stark variieren. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die tatsächlich erbrachte Kilometerleistung vom tatsächlichen Abruf durch die Fahrgäste abhängt. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistungen erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens gemäß BVergG 2018 voraussichtlich als offenes Vergabeverfahren. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.