HPK Zwergenland Kreis Soest
Auftraggeber: Kreis Soest · Soest
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2024 – 31.07.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025 (bereits beendet)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 3
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 12.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
3 Angebote eingegangen.
Leistung
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu Heilpädagogischen Kindertagesstätten
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- HPK Zwergenland Kreis Soest 01.08.2024 – 31.07.2025
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Werktägliche Beförderung von ca. 12 Kindern mit Behinderung zur Heilpädagogischen Kindertageseinrichtung Zwergenland in Soest des Kreises Soest. Die Beauftragung umfasst die Durchführung der Beförderung der in der Beförderungsregion wohnenden vom Auftraggeber benannten Kinder, Begleitpersonen und Hilfsmittel, die Fahrdienstorganisation, sowie das Änderungs- und Beschwerdemanagement. Es sind Kinder aus folgenden Regionen zu befördern: Soest, Lippetal, Welver, Bad Sassendorf, Werl, Wickede (Ruhr), Ense, Möhnesee, Warstein, Erwitte, Anröchte, Rüthen, Geseke
ÖPNV-Netz in Soest
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Kreis Soest
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr SoestInhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr SoestInhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr SoestVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr SoestVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr SoestVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr SoestVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.