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Zuschlag Schülerverkehr

Freigestellter Schülerverkehr Anne-Frank-Schule

Auftraggeber: MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · Main-Taunus-Kreis

Vertragslaufzeit
01.08.2024 – 31.07.2030
Vertragsende
31.07.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
06.06.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Transfer mit Herz GmbH (vormals Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH)

Leistung

Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfasst Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Main-Taunus-Kreis zu und von der „Anne-Frank-Schule“ in Kelkheim.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Freigestellter Schülerverkehr Anne-Frank-Schule 01.08.2024 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (im Anschluss an die Aufhebung des Offenens Verfahrens) nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfasst Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Main-Taunus-Kreis zu und von der „Anne-Frank-Schule“ in Kelkheim.

ÖPNV-Netz in Main-Taunus-Kreis

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.