Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
Auftraggeber: Rhein-Erft-Kreis · Rhein-Erft-Kreis
- Vertragslaufzeit
- 30.12.2025 – 29.12.2035
- Vertragsende
- 29.12.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 29.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Er beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 2 i) VO 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG). Dazu soll der bestehende und derzeit noch bis 31.12.2028 geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag der REVG frühzeitig durch einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 der VO 1370/2007 ersetzt werden. Der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag soll unverzüglich nach Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt werden. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beginnt somit frühestens ein Jahr nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, spätestens jedoch am 30.12.2024. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt zehn Jahre. Der derzeit bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag wird mit Inkrafttreten des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag aufgehoben werden. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 (2) VO 1370/2007 nach.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“) 30.12.2025 – 29.12.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der geografische Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags entspricht dem Kreisgebiet zzgl. der abgehenden Linien in andere Zuständigkeitsbereiche und abzüglich einbrechender Linien von benachbarten Aufgabenträgern. Erfasst sind nachfolgend gelistete Linien, die als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG vergeben werden: 783 – AST-Verkehr Frechen; 784 – AST-Verkehr Elsdorf; 785 - AST-Verkehr Bedburg; 788 – AST-Verkehr Kerpen, On-Demand-Angebot mobie Pulheim, On-Demand-Angebot Kraftraum-Shuttle/mobie Bergheim, On-Demand-Angebot mobie Erftstadt; 925 – Bürgerbus Fliesteden; 905 – Bedburg Bf - Bedburg Bf - (Kirdorf); 910 – Frechen Rathaus - Hürth Mitte (ZOB); 911 – Brüggen, Am Alten Bf - Sindorf (S); 915 – Neu-Etzweiler - Ichendorf Bf; 920 – Erftstadt Bf - Horrem Bf; 921– Ringlinie Sindorf; 922 – Bergheim Bf - Kerpen; 923 – Schülerverkehr Bergheim; 924 – Bergheim, Niederaußem - Industriegebiet Mühlenerft; 930 – (Brühl-Badorf) - Brühl Mitte - Wesseling Mitte (Stadtbahn) – (Wesseling Hunsrückstraße); 931 – Königsdorf Widderstraße - Frechen Rathaus; 933 – Schülerverkehr Kerpen (Manheim - Buir - Blatzheim - Kerpen - Sindorf); 935 – Brühl Mitte (Stadtbahn) - Hürth-Hermülheim (Stadtbahn); 937 – Schülerverkehr Elsdorf - Bergheim; 941 – Elsdorf Busbf - Horrem Bf; 944 – Schülerverkehr Kerpen; 945 – Bergheim Bf - Gewerbepark Paffendorf W.-Messerschmitt-Str.; 949 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) – Abtei Brauweiler; 950 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) - Lechenich Markt; 957 – Schülerverkehr Frechen; 960 – Bergheim Kreishaus - Hermülheim (Stadtbahn); 961 – Bergheim Bf - Weiden West (S); 962 – Köln Bocklemünd (Stadtbahn) - Königsdorf Bf; 964 – Kerpen, Lörsfelder Busch - Frechen Rathaus; 965 – Frechen Grube Carl - Weiden West (S); 966 – Schülerverkehr Kerpen; 967 – Schülerverkehr Pulheim; 968 – Schülerverkehr Frechen; 969 – Bergheim Bf - Quadrath Ichendorf Bf; 970 – Bocklemünd (Stadtbahn) - Bergheim Bahnhof (- Quadrath Ichendorf Bf ); 971 – Bergheim Bf - Rommerskirchen Bf; 972 – Bergheim – Weiden; 974 – Schülerverkehr Erftstadt; 975 – (Grevenbroich Bergheimer Straße - Laach - Gustorf Bf) - Kaster Rathaus - Horrem Bf; 976 – Frechen Euro Park/Briefzentrum - Buir Bf; 977 – Frechen Rathaus - Erftstadt Bf; 978 – Köln Breslauer Platz/Hbf - Berrenrath Wendelinusplatz; 979 – Hermülheim (Stadtbahn) – Adenauerplatz; 980 – Worringen (S) - Frechen Rathaus; 987 – Schülerverkehr Bedburg; 988 – Elsdorf Gut Desdorf - Bedburg Bf; 990 – Brühl Mitte - Herrig Peter-Mörs-Platz; SB 91 – Dormagen Bf - Brühl Bf; SB 92 – Elsdorf Busbf - Kerpen; SB 93 – Kerpen Wesseling (Stadtbahn). Einzelheiten zu den Linienverläufen und Qualitäts- und Bedienungsstandards der Linien ergeben sich aus dem aktuell geltenden Nahverkehrsplan (NVP), der auf der Internetseite des Aufgabenträgers unter [URL] abrufbar ist. Die dort enthaltenen Qualitäts- und Bedienungsstandards sind zu beachten und gelten gemäß § 8a Abs. 2 S. 5 PBefG zugleich als Anforderungen der Vorabbekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 PBefG. Ergänzend sind auch die unter 5.1.2 in dieser Bekanntmachung enthaltenen zusätzlichen Anforderungen zu beachten. [Optionen] Verschiedene weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Rhein-Erft-Kreis können optional vom Aufgabenträger bei der REVG beauftragt werden. Diese werden im geltenden NVP aufgeführt. Umfasst ist die untenstehende Auflistung sowie alle weiteren im NVP in den Liniensteckbriefen beinhalteten Maßnahmen, wie Taktverdichtungen, Taktlücken-Schließungen auf den oben genannten Linien (Linie – Linienverlauf): 910 – Änderung Linienführung: Anbindung Weiden West und Marsdorf; 911–Verlängerung der bisherigen Linie nach Hürth ZOB über Knapsack (Mo-Fr); 921–Durchbindung Sindorf - Kerpen – Brüggen: Stündliche Durchbindung der Linie als umsteigefreie Weiterfahrt nach Kerpen; 930–Linienverlängerung: Wesseling-Sechtem; 935 – Option A: Integration der Linie ins KVB-Netz im Abschnitt Meschenich - Kalscheuren über Linie 192 und Abschnitt Meschenich - B
ÖPNV-Netz in Rhein-Erft-Kreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
DB Regio AG NRW
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
SVH Stadtwerke Hürth AöR, Abt. ÖPNV
StWB Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH
TR trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH
DB RegioNetz Verkehrs GmbH Kurhessenbahn
DB Regio AG Nord
RVK Regionalverkehr Köln GmbH NL Euskirchen
DB Regio AG Nordost
Rurtalbus GmbH
vogtlandbahn - Die Länderbahn GmbH DLB
Weitere Vergaben von Rhein-Erft-Kreis
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Rhein-Erft-Kreis Ende 18.12.2035Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Rhein-Erft-Kreis Ende 31.12.2028Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Busverkehrsleistungen auf den Linien 921 und 922 im Rhein-Erft-Kreis (Nachtrag zum ÖDA vom 30.05.2018)
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Rhein-Erft-Kreis Ende 18.12.2035Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Rhein-Erft-Kreis Ende 18.12.2035Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH ("REVG")
- Zuschlag Fahrzeug + Fahrer Rhein-Erft-Kreis Ende 31.07.2028Schülerspezialverkehr Förderschulen (emotionale und soziale Entwicklung)
- Zuschlag Fahrzeug + Fahrer Rhein-Erft-Kreis Ende 31.07.2028Schülerspezialverkehr Förderschulen (Sprache)
- Zuschlag Fahrzeug + Fahrer Rhein-Erft-Kreis Ende 31.07.2028Schülerspezialverkehr diverse Förderschulen (GE-Schulen)
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.