ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH ("REVG")

Auftraggeber: Rhein-Erft-Kreis · Rhein-Erft-Kreis

Vertragslaufzeit
19.12.2025 – 18.12.2035
Vertragsende
18.12.2035 (noch ~9 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
19.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 18.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Betreiber-Profil →

Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.

Leistung

Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH ("REVG") Entgegen der nachfolgenden Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Artikel 2 i) VO (EG) 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein „Sonstiges einstufiges Verfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Vergabe nach § 108 GWB technisch nicht möglich war. Die Vergabebekanntmachung über die Direktvergabe ist bereits erfolgt (Kennung: d2f7086e-4eaa-41e0-bcb5-19f123afb9fb-01). Diese Bekanntmachung dient ausschließlich dem Zweck den Dokumentationspflichten nach § 8 Abs. 2 und Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass die Vergabebekanntmachung nach der VO (EG) 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht. Ein Rückgriff auf dieses Standardformular ist daher notwendig.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH ("REVG") 19.12.2025 – 18.12.2035
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH ("REVG") Entgegen der nachfolgenden Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Artikel 2 i) VO (EG) 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein „Sonstiges einstufiges Verfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Vergabe nach § 108 GWB technisch nicht möglich war. Die Vergabebekanntmachung über die Direktvergabe ist bereits erfolgt (Kennung: d2f7086e-4eaa-41e0-bcb5-19f123afb9fb-01). Diese Bekanntmachung dient ausschließlich dem Zweck den Dokumentationspflichten nach § 8 Abs. 2 und Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass die Vergabebekanntmachung nach der VO (EG) 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht. Ein Rückgriff auf dieses Standardformular ist daher notwendig.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.