ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal mit Schwebebahnen und Kraftfahrzeugen (inkl. abgehender Linienabschnitte)

Auftraggeber: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · Wuppertal, Kreisfreie Stadt

Vertragslaufzeit
01.01.2027
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
13.01.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal wie im aktuellen Nahverkehrsplan Wuppertal für das sog. Szenario 0 beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW, sowie mit Schwebebahnen im Gebiet der Stadt Wuppertal einschließlich der in die Stadt Solingen, den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Stadt Remscheid und den Kreis Mettmann führenden Linienabschnitte. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, insbesondere auch der Anlagen und Einrichtungen der Schwebebahn, wie auch Infrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsbund Rhein-Ruhr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.01.2027 voraussichtlich auf ca. 13,83 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,22 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr in bedarfsabhängigen Verkehren. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Weisung der Stadt Wuppertal an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne der (mit-)bedienten Aufgabenträger in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal 01.01.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal wie im aktuellen Nahverkehrsplan Wuppertal für das sog. Szenario 0 beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW, sowie mit Schwebebahnen im Gebiet der Stadt Wuppertal einschließlich der in die Stadt Solingen, den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Stadt Remscheid und den Kreis Mettmann führenden Linienabschnitte. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, insbesondere auch der Anlagen und Einrichtungen der Schwebebahn, wie auch Infrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsbund Rhein-Ruhr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.01.2027 voraussichtlich auf ca. 13,83 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,22 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr in bedarfsabhängigen Verkehren. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Weisung der Stadt Wuppertal an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne der (mit-)bedienten Aufgabenträger in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.