ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Havelland gem. § 108 Abs. 1 GWB

Auftraggeber: Landkreis Havelland - Der Landrat · Havelland

Vertragslaufzeit
01.06.2026 – 31.05.2036
Vertragsende
31.05.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
27.08.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.05.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist als Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beabsichtigt.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Havelland als Gesamtleistung ab 1. Juni 2026 gem. ÖDA 01.06.2026 – 31.05.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    1. Der Landkreis Havelland ist, als für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in seinem Gebiet zuständiger Aufgabenträger (vgl. § 3 Abs. 3 ÖPNVG Bbg), zuständige Behörde zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste. 2. Die Vornahme der Direktvergabe des öDA ist beabsichtigt gegenüber folgendem Betreiber: Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH, Ludwig-Jahn-Straße 1, 14641 Nauen (www.havelbus.de). 3. Der beabsichtigte öDA erfasst die öffentlichen Personenverkehrsdienste des Stadt- und Regionalverkehrs in seinem Gebiet als Gesamtleistung. Nach derzeitiger Planung wird die Betriebsleistung zum 1. Juni 2026 ca. 6,9 Mio. Fahrplan-km in Form von Linienverkehren, Sonderformen des Linienverkehrs und Linienbedarfsverkehren umfassen. Von der Vergabe umfasst sind auch die Verkehrsleistungen der abgehenden Linien in die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, die sachsen-anhaltischen Landkreise Stendal und Jerichower Land sowie in die Städte Berlin und Potsdam. Die zum 1. Juni 2026 umfassten Linienverkehre sind im Ergänzenden Dokument (vgl. Ziff. 2) dargestellt. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge während seiner Laufzeit und bis zum Betriebsbeginn reduzieren und/oder erweitern kann. Qualitative oder quantitative Änderungen können insbesondere durch veränderte Verkehrsbedürfnisse oder monetäre Rahmenbedingungen notwendig werden. Neben der Art, dem Umfang und der Qualität der Personenverkehrsdienste können auch die Beförderungstarife Gegenstand zukünftiger Änderungen sein. 5. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öDA sein werden, ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 zu erteilen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.