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Zuschlag Schülerverkehr

Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr ab dem 02. September 2024

Auftraggeber: Landkreis Havelland - Der Landrat - · Havelland

Vertragslaufzeit
02.09.2024 – 23.07.2025
Vertragsende
23.07.2025 (bereits beendet)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
1.194 €
Lose
17
Angebote eingegangen
39
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
12.08.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 23.07.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
DRK Kreisverband Brandenburg an der Havel e.V. | Fahrdienst-Event-Havelland - Mobilitätsservice im Alltag- | Fahrservice H. Kortschlag OHG | Taxi-Fa-GmbH | Taxifuhrbetrieb Fred Meier GmbH

39 Angebote eingegangen.

Leistung

Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr ab dem 02. September 2024 Vergabe-Nr. 40.1 - 01/2024

Linienbündel / Lose (17)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    schultägliche Beförderung zwischen dem Wohnort Schönwalde-Glien und dem Schulzentrum Heinz Sielmann in Elstal ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. voraussichtlich ein Schüler (m/w/d) ohne Begleitperson

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnorten und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnorten und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnorten und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnorten und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Einrichtungen und Schulen ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Einrichtung und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Rückbeförderung zwischen Schule und Wohnort ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

  • Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule ab dem 02. September 2024 02.09.2024 – 23.07.2025 Verlängerung: 25
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    Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr: schultägliche Beförderung von voraussichtlich 27 Schülern (m/w/d) von ihren jeweiligen Wohnorten zu den besuchten Schulen ab dem 02. September 2024 bis zum 23. Juli 2025 mit Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

ÖPNV-Netz in Havelland

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.