ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr in dem Linienbündel Osnabrück-Wallenhorst

Auftraggeber: Landkreis Osnabrück

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
04.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370, der gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG nach den Bestimmungen des GWB und der VgV

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. den Bestimmungen des GWB und der VgV
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Osnabrück ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 NNVG Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in seinem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne des Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG. Er beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370, der gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG nach den Bestimmungen des GWB und der VgV vergeben wird. Die Verfahrensart der Ausschreibung steht noch nicht fest. Die Vergabe umfasst das Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“ i. S. d. §§ 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 lit d) PBefG (konkrete Beschreibung des Linienbündels siehe unten). Die Einzelheiten zu den (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Osnabrück zu entnehmen. Der NVP ist unter "https://www.planos-info.de/leistungen/nahverkehrsplan/aktueller-nahverkehrsplan/" öffentlich zugänglich und abrufbar. Der Landkreis Osnabrück liegt im Tarifraum der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Mithin gelten die Tarifbestimmungen des VOS. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des VOS-Tarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter "https://www.vos.info/tarifbestimmungen.html" einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 01.11.2025. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.10.2035. Der öDA umfasst das Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“ als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst die folgenden Linien: Linie 533: Wallenhorst – Rulle – Osnabrück; Linie 580: Wallenhorst – Bramsche; Linie 581: Hollage, Gewerbegebiet – Pye – Osnabrück; Linie 582: Wallenhorst – Hollage – Pye – Osnabrück; Linie 583: Wallenhorst – Osnabrück; Linie 584: Hollage – Wallenhorst – Osnabrück; Linie 585: Bramsche – Engter – Wallenhorst – Osnabrück; Linie 586: Icker – Rulle – Gruthügel – Osnabrück; Linie 511: Hollage – Wallenhorst; Linie 512: Wallenhorst – Lechtingen – (Evinghausen – Osnabrück); Linie 513: Wallenhorst – Rulle; Linie 514: Wallenhorst – Bramsche; Linie N18: Osnabrück – Hollage – Pye – Osnabrück. Hinsichtlich der Betriebs- und Taktzeiten wird auf die Unterlage „Linienbündel Osnabrück-Wallenhorst“ verwiesen, welche unter folgenden Link zum Download bereitsteht: https://planos-info.de/leistungen/vorabbekanntmachung-wallenhorst. Die Linien 511 bis 514, 583 und 586 dienen überwiegend der Schülerbeförderung. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für die vorstehenden Verkehre im Gebiet des Landkreises Osnabrück ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Die Verkehrsleistungen des genannten Linienbündels umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Regelverkehr ca. 1.591.972 Mio. Fahrplankilometer/Jahr. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 Abs. 2 NNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkeh

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.