ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Mühldorf a. Inn

Auftraggeber: Landkreis Mühldorf a. Inn · Mühldorf a. Inn

Vertragslaufzeit
13.03.2026 – 12.03.2031
Vertragsende
12.03.2031 (noch ~5 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
30.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 12.03.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 7548 im Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Mühldorf a. Inn gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Mühldorf a. Inn 13.03.2026 – 12.03.2031
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 7548 im Landkreis Mühldorf a. Inn zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes nach derzeitigem Planungsstand auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa XXX Fahrplankilometern pro Jahr. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß §§ 42 bzw. 43 und ggf. 44 PBefG verfügen.

ÖPNV-Netz in Mühldorf a. Inn

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Mühldorf a. Inn

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.