"Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg
Auftraggeber: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) · Oldenburg, Landkreis
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Leistung
Der ZVBN beabsichtigt die Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg. Mit der vorliegenden "Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung sollen an der Auftragserbringung intereressierte Unternehmen unverbindlich über den jetzigen Planungsstand hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl der zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge sowie der Anforderungen an die Fahrzeuge/Fahrzeugarten informiert werden. Bei dieser „Vorinformation“ handelt es sich weder um eine Bekanntmachung des Wettbewerbs über die Busverkehrsleistungen noch um eine Vorinformation im Sinne von § 38 VgV. Die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens für die Vergabe der Busverkehrsleistungen ist zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- "Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der ZVBN beabsichtigt die Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg. Mit der vorliegenden "Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung sollen an der Auftragserbringung intereressierte Unternehmen unverbindlich über den jetzigen Planungsstand hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl der zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge sowie der Anforderungen an die Fahrzeuge/Fahrzeugarten informiert werden. Nach dem jetzigen Planungsstand werden voraussichtlich folgende Fahrzeuge für die Erbringung der Leistungen in dem von der bevorstehenden Ausschreibung umfassten Auftrag/Linienbündel benötigt: • 56 SoloNF-Busse; davon 2 mind. SoloNF mit alternativem Antrieb • 3 Gelenkzüge (GLZ) • 1 20-Sitzer Notwendige Reservefahrzeuge sind hierin noch nicht enthalten. Die Anzahl und Typen der neu anzuschaffenden Fahrzeuge (also keine Gebrauchtfahrzeuge), die damit gemäß den Vorgaben der bevorstehenden Ausschreibung einer Landesförderung unterzogen sein werden, befindet sich derzeit noch in der auftraggeberinternen Abstimmung; jedenfalls hiervon umfasst sein werden die vorgenannten 2 SoloNF mit alternativem Antrieb. Die jeweiligen voraussichtlichen Leistungsmengen je vorgenanntem Fahrzeugtyp stehen derzeit noch nicht fest bzw. befinden sich derzeit noch in der auftraggeberinternen Abstimmung (Umlaufplanung). Hinsichtlich weiterer unverbindlicher Informationen zum derzeitigen Planungsstand hinsichtlich der für die voraussichtlich benötigten Fahrzeuge geltenden Anforderungen wird auf die Anlage „voraussichtliche FZG-Anforderung LiBü OL West Stand Vorinformation April 2026“ verwiesen. Diese ist unter der in Ziffer 3.1.6 genannten Internetadresse zum Abruf verfügbar.
ÖPNV-Netz in Oldenburg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen G
Verkehrsbetriebe Mittelrhein VREM
Hutfilters Reisedienst GmbH & Co.
Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahn GmbH1
Delbus GmbH & Co. KG
Bustouristik Marenbach GmbH & Co. KG
Verkehr und Wasser GmbH (VWG)
Martin Becker GmbH & Co. KG
NordWestBahn
Jung Bus GmbH
DB Regio AG Nordost
SNCF
Weitere Vergaben von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.