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Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

"Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Süd im Landkreis Ammerland

Auftraggeber: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) · Ammerland

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
04.04.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Der ZVBN beabsichtigt die Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Süd im Landkreis Ammerland. Mit der vorliegenden "Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung sollen an der Auftragserbringung intereressierte Unternehmen unverbindlich über den jetzigen Planungsstand hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl der zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge sowie der Anforderungen an die Fahrzeuge/Fahrzeugarten informiert werden. Bei dieser „Vorinformation“ handelt es sich weder um eine Bekanntmachung des Wettbewerbs über die Busverkehrsleistungen noch um eine Vorinformation im Sinne von § 38 VgV. Die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens für die Vergabe der Busverkehrsleistungen ist zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.