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Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vorinformation der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oberhavel nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Auftraggeber: Landkreis Oberhavel vertreten durch die Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (OHBV) · Oberhavel

Vertragslaufzeit
01.06.2026 – 31.05.2036
Vertragsende
31.05.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
28.11.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.05.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vorinformation der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oberhavel nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 01.06.2026 – 31.05.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Leistungen werden als „Linienbündel Oberhavel“ gemäß NVP als Gesamtleistung vergeben. Eine Unterteilung der Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen. Die weiteren Anforderungen im Sinne von § 8a Abs. 2 PBefG sind unter https://www.oberhavelholding.de/ veröffentlicht. Die vorliegende Vorinformation löst die Antragsfrist gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG aus. Anträge auf eigenwirtschaftliche Verkehre sind innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung in deutscher Sprache bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 23, Sachgebiet Personenverkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu stellen. Der Antrag muss die in der vorliegenden Vorinformation inkl. der verlinkten weiteren Anforderungen im Sinne von § 8a Abs. 2 PBefG erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Gegen die geplante Vergabe kann innerhalb der Jahresfrist ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg (beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam; Kontaktdaten: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de) gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB).

ÖPNV-Netz in Oberhavel

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.