ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vorabbekanntmachung Verkehrsleistungen im Bündel Südbaar

Auftraggeber: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Straßenverkehrsamt · Schwarzwald-Baar-Kreis

Vertragslaufzeit
12.12.2027
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
25.11.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird folgende Buslinien umfassen: 820 Donaueschingen – Pfohren – Neudingen (– Gutmadingen) 850 Donaueschingen – Wolterdingen – Hammereisenbach – Vöhrenbach – Langenbach 855 Donaueschingen – Wolterdingen – Hubertshofen – Mistelbrunn 860 Döggingen Bf – Bräunlingen – Wolterdingen (– Hubertshofen – Mistelbrunn) 870 Bräunlingen Bf – Waldhausen – Unterbränd 900 Donaueschingen – Hüfingen – Riedböhringen – Zollhaus Bf – Blumberg 910 Donaueschingen – Hüfingen – Hausen vor Wald (– Mundelfingen) – Behla – Sumpfohren – Behla – Fürstenberg – Hondingen –Zollhaus Bf – Blumberg 911 Blumberg – Blumberg-Zollhaus – Riedöschingen / Hondingen (– Leipferdingen) 912 Blumberg –Zollhaus – Riedöschingen – Kommingen – Nordhalden – Neuhaus a.R. – Randen – Zollhaus – Blumberg 913 Blumberg – Zollhaus – Randen – Epfenhofen – Fützen 914 Blumberg – Riedböhringen – Opferdingen – Eschach – Achdorf – Aselfingen – Wutach Wanderparkplatz – Aselfingen – Achdorf – Blumberg 950 Döggingen Bf – Mundelfingen (– Ewattingen – Bonndorf) Der Dienstleistungsauftrag wird eine Laufzeit von 10 Jahren haben. Er umfasst für diese Zeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Der Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplans des Landkreises (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, wegfallen, oder es können neue Linien hinzukommen. Die vom Dienstleistungsauftrag erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe von Personenbeförderungsdienstleistungen im Regionalbusverkehr im Linienbündel Südbaar 12.12.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag werden Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste gemäß § 8a Abs.2 S.3 PBefG hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen sind in dem Dokument „Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung“ angegeben. Im Übrigen sind die Anforderungen gemäß des Nahverkehrsplans 2017 zu beachten. Das Dokument sowie weitere notwendige Unterlagen stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.Lrasbk.de/Südbaar2027. Der Nahverkehrsplan steht als Download unter https://www.lrasbk.de/Landratsamt-/%C3%84mter/index.php?La=1&object=tx,2961.10150.1&kat=&kuo=2&sub=0 zur Verfügung Diese Unterlagen enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs.2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung hiervon abweichender eigenwirtschaftlicher Anträge. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit des Verkehrs auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs.1a PBefG verbindlich zugesichert werden.

ÖPNV-Netz in Schwarzwald-Baar-Kreis

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.