ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Linie 307

Auftraggeber: Landratsamt Landshut · Landshut, Landkreis

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
03.06.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne des Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste im nordöstlichen Teil des Landkreises Landshut auf der Streckenrelation zwischen der Stadt Landshut und Unterköllnbach die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8a, 8b PBefG für die Zubestellung auf dem Busliniendienst der öffentlichen Regionalbuslinie 307. Die Unterlagen betreffend die Vorabbekanntmachung sind auch zu finden unter: www.landkreis-landshut.de. Es ist beabsichtigt, die Zubestellung der Verkehrsleistung direkt an den konzessionsinnehabenden Verkehrsunternehmer der Regionalbuslinie 307 zu vergeben. Hierzu wird im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.