Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Linie 307
Auftraggeber: Landratsamt Landshut · Landshut, Landkreis
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 03.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Leistung
Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne des Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste im nordöstlichen Teil des Landkreises Landshut auf der Streckenrelation zwischen der Stadt Landshut und Unterköllnbach die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8a, 8b PBefG für die Zubestellung auf dem Busliniendienst der öffentlichen Regionalbuslinie 307. Die Unterlagen betreffend die Vorabbekanntmachung sind auch zu finden unter: www.landkreis-landshut.de. Es ist beabsichtigt, die Zubestellung der Verkehrsleistung direkt an den konzessionsinnehabenden Verkehrsunternehmer der Regionalbuslinie 307 zu vergeben. Hierzu wird im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
ÖPNV-Netz in Landshut
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Landshut
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Landshut, LandkreisVorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Linien 303 und 304
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Landshut, Landkreis Ende 14.09.2031Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Landshut.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.