Vertragsende im ÖPNV
5.427 Verkehrsverträge mit bekanntem Ende — aus amtlichen Bekanntmachungen. Nach dem Ende eines Verkehrsvertrags muss die Leistung neu vergeben werden; die Vorabbekanntmachung erscheint nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 spätestens ein Jahr vor Verfahrensbeginn. Wer also für 2029 mitbieten will, sieht hier, wann sich Vorbereitung lohnt.
- 2026 934 Verträge
- 2027 947 Verträge
- 2028 833 Verträge
- 2029 827 Verträge
- 2030 611 Verträge
- 2031 276 Verträge
- 2032 124 Verträge
- 2033 126 Verträge
- 2034 133 Verträge
- 2035 188 Verträge
- 2036 258 Verträge
- 2037 132 Verträge
- 2038 38 Verträge
Nach Land
Deutschland 3522Polen 2264Frankreich 2197Italien 1436Finnland 1347Spanien 1041Schweden 419Portugal 372Norwegen 367Bulgarien 363Tschechien 281Dänemark 276Niederlande 219Rumänien 204Österreich 204Lettland 182Irland 180Slowenien 171Litauen 166Griechenland 153Kroatien 142Belgien 139Ungarn 77Schweiz 66Estland 65Luxemburg 50Slowakei 45Malta 35Zypern 30Island 22Liechtenstein 5
Nach Bundesland
Vertragsende laut Bekanntmachung (Lot-Laufzeit bzw. Vertragslaufzeit). Nicht jedes Verfahren nennt ein Enddatum, und Verlängerungsoptionen können es verschieben — die Liste ist ein Frühindikator, keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.