Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim
Auftraggeber: Stadt Pforzheim · Pforzheim, Stadtkreis
- Vertragslaufzeit
- 14.12.2026 – 13.12.2036
- Vertragsende
- 13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim 14.12.2026 – 13.12.2036
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Enzkreises und der Stadt Pforzheim aus dem Jahr 2021 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim. Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden: Linie 1: Arlinger – Leopoldplatz – Enzauenpark – Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße – ZOB/Hbf – Sonnenhof Linie 3: Buchbusch – Leopoldstraße – Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf – Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig – ZOB/Hbf – Hochschule/Wildpark – Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe – ZOB/Hbf – Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof – ) ZOB/Hbf – Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger – Leopoldplatz – Mäuerach Linie 9r: Rufbus Eutingen – Mäuerach; Rufbus Pforzheim – Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal – Brötzingen – ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken – Brötzingen – Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf – Haidachturm – Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel – ZOB/Hbf – Leopoldplatz – Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf – Würm Linie 42: ZOB/Hbf – Huchenfeld Linie 43: Pforzheim – Büchenbronn Linie 741: Pforzheim Neuhausen – Hamberg Linie 742: Pforzheim – Hamberg – Neuhausen Frühwagen (Linie 20): Sonnenberg – Dillweißenstein Ludwigsplatz – ZOB / Hbf – Bahnhof Brötzingen Die Leistungen des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim umfassen zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind, sowie den PforzheimShuttle als On-Demand Verkehr zwischen Nordstadt und Innenstadt. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale (Anforderungen) des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2026 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Dezember 2024 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht. 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt. 2. Anforderungen: Mit der vorgenannten weiteren Amtsblattbekanntmachung (ergänzenden Vorinformation) werden dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. 3. Verlängerungsoption: Es ist vorgesehen, dass der beabsichtigte Dienstleistungsauftrag zusätzlich eine Verlängerungsoption zugunsten des Aufgabenträgers enthalten wird. 4. Weiterer Hinweis: Es ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführerschaft auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführerschaftsübertragungs- und subunternehmervertrag mit dem Unternehmen und bindet dieses als Unterauftragnehmer ein.
ÖPNV-Netz in Pforzheim
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.