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Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Kinzigtal

Auftraggeber: Landkreis Ortenaukreis · Ortenaukreis

Vertragslaufzeit
01.08.2025 – 28.07.2035
Vertragsende
28.07.2035 (noch ~9 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
19.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 28.07.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Kinzigtal 01.08.2025 – 28.07.2035
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Ortenaukreis ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Er ist gemäß § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW zudem zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Ortenaukreis beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von öffentliche Personennahverkehrsleistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit Betriebsbeginn zum Freitag, den 1. August 2025 bis Samstag, den 28. Juli 2035 zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Buslinienverkehr im Linienbündel Kinzigtal mit folgenden Linien: • 722 Biberach – Zell a. Harmersbach – Oberharmersbach-Riersbach (auch dort nur betreffend Buslinienverkehr) • 7134 Offenburg – Gengenbach – Berghaupten • 7150 Hausach – Wolfach – Hornberg – Triberg • 7151 Welschensteinach/Mühlenbach – Haslach – Fischerbach – Hausach • 7160 Offenburg – Gengenbach - Hausach – Wolfach • Schnurr-Linie Biberach – Zell a. Harmersbach – Nordrach – Klausenbach • Zimbus 1 Haigerach – Gengenbach – Reichenbach – Berghaupten – Gengenbach • Zimbus 2 Gengenbach – Strohbach – Fußbach – Schönberg – Bergach – Schwaibach – Gengenbach • Zimbus 3 Wingerbach – Bermersbach – Gengenbach – Berghaupten – Wingerbach – Bermersbach Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers oder ein Angebot im Vergabeverfahren muss gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen der Linienbündel beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.