Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln Osterholz West und Osterholz Mitte
Auftraggeber: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) · Osterholz
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2027 – 31.07.2037
- Vertragsende
- 31.07.2037 (noch ~11 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2037 (noch ~11 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln Osterholz West und Osterholz Mitte im Landkreis Osterholz. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: LINIENBÜNDEL OSTERHOLZ WEST: Linie 641Schwanewede – Meyenburg – Schwanewede Linie 642 Schwanewede – Beckedorf – Schwanewede Linie 643 Harriersand – Neuenkirchen Linie 644 Beckedorf – Schwanewede – Meyenburg – Hagen Linie 645 Osterholz-Scharmbeck – Elm – Garlstedt – Heilshorn Linie 650 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 651 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede – Uthlede Linie S60 Schwanewede – Ihlpohl - Bremen LINIENBÜNDEL OSTERHOLZ MITTE: Linie 654 Bremen-Lesum – Ritterhude – Werschenrege Linie 656 Stendorf – Werschenrege/Lesumstotel – Ritterhude Linie 657 Werschenrege – Stendorf – Platjenwerbe Linie 658 Werschenrege – Ritterhude – Ihlpohl Linie 659 Platjenwerbe – Ihlpohl – Ritterhude Linie 660 Bremen-Burg – Garlstedt – Hagen Linie 661 Teufelsmoor – Freißenbüttel – Osterholz-Scharmbeck Linie 662 Platjenwerbe – Werschenrege – Osterholz-Scharmbeck Linie 663 Osterholz-Scharmbeck – Ritterhude Linie 666 Osterholz-Scharmbeck Linie 680 (Gröpelingen) – Bremen-Burg – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen – (Gnarrenburg) Linie 681 Osterholz-Scharmbeck – Axstedt – Lübberstedt – Paddewisch Linie 682 Ortsverkehr Hambergen Linie 683 Ohlenstedt – Hülseberg – Heilshorn Linie 685 Worpswede – Wallhöfen – Hambergen Linie 686 Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Vollersode Linie N68 Bremen Hbf – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte jeweils von den Linienbündeln abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln Osterholz West und Osterholz Mitte 01.08.2027 – 31.07.2037
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist jeweils der 01.08.2027. Betriebsende ist voraussichtlich am 31.07.2037. B) Vergabe als Gesamtleistung(en) Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 als Teilleistungen, wobei es sich bei diesen Linienbündeln wiederum jeweils um eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG handelt. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung -Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte " einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Für die Linienbündel Osterholz West und Linienbündel Osterholz Mitte wird ein gemeinsames Ergänzendes Dokument bereitgestellt. Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.zvbn.de/vorabbekanntmachung/ Das ergänzende Dokument enthält jeweils verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt 5.1 unter A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt i
ÖPNV-Netz in Osterholz
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
DBSch
Stemmler Bus GmbH
Bremer Straßenbahn AG
bkr mobility
KVG vrm_78Zickenheiner GmbH
Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH
Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH
Weser-Ems-Bus Betrieb Bremen
Reisedienst von Rahden GmbH & Co. KG
MEW Auftragnehmerleistungen
DB Regio AG Baden-Württemberg
EVB ELBE-WESER GmbH
Weitere Vergaben von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Verden Ende 10.06.2038Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Verden Ost“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Diepholz Ende 10.06.2038Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Diepholz Ende 31.07.2038Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Osterholz Ende 31.07.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz West im Landkreis Osterholz
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Verden Ende 31.07.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Wesermarsch Ende 31.07.2038Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Verden Ende 31.07.2038Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Südwest
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Oldenburg, Landkreis Ende 31.07.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.