Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 45 des Landkreises Straubing-Bogen
Auftraggeber: Landkreis Straubing-Bogen · Straubing-Bogen
- Vertragslaufzeit
- 01.07.2026 – 30.06.2031
- Vertragsende
- 30.06.2031 (noch ~5 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.06.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 45 des Landkreises Straubing-Bogen 01.07.2026 – 30.06.2031
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt als Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr auf der Linie 45 Asbach – Haimelkofen – Neuhofen – Geiselhöring als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG mit Wirkung zum 01.07.2026 bis zum 30.06.2031 im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung von Niederbayern als Genehmigungsbehörde zu stellen. Zum Auftrag gehören die Verkehrsleistungen inkl. Fahrpersonal und Fahrzeugen zur Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungstand auf rund 28.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Genehmigung ist durch den Betreiber einzuholen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die detaillierten Anforderungen an den zu vergebenden Auftrag sind im ergänzenden Dokument zur Vorinformation festgelegt.
ÖPNV-Netz in Straubing-Bogen
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.