ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren.

Auftraggeber: Landkreis Rems-Murr-Kreis · Rems-Murr-Kreis

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 31.12.2036
Vertragsende
31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
27.03.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Vgl. Abschnitt 2.1.4. und 5.1.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis im Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“. 01.01.2027 – 31.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 201, 201A, 204, 205, 207, 208, 216, 218, N21 (bis 31.07.2027) und N24 Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrs-dienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) be-schrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand in Zustand 1 (01.01.2027 – 31.07.2027) auf 1.363.151 und in Zustand 2 (01.08.2027 – 31.12.2036) auf 1.341.096 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Ver-kehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nah-verkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere verän-derte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein aus-schließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Ge-genstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchti-gen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitli-chen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistun-gen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Be-treiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindest-lohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbeson-dere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags be-kannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.

ÖPNV-Netz in Rems-Murr-Kreis

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.