ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 9159

Auftraggeber: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · Neuburg-Schrobenhausen

Vertragslaufzeit
01.08.2026 – 31.07.2036
Vertragsende
31.07.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
07.07.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 9159 im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 9159 01.08.2026 – 31.07.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 9159 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 10 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes nach derzeitigem Planungsstand auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 340 Tsd. Nutzwagenkilometern pro Jahr. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß §§ 42 bzw. 43 und ggf. 44 PBefG verfügen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.