Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 4 „Voralb West“
Auftraggeber: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur · Göppingen
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 19.12.2025, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.06.2026 – 31.07.2035
- Vertragsende
- 31.07.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 4
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 16.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 19.12.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
4 Angebote eingegangen.
Leistung
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 920 Göppingen – Jebenhausen – Bad Boll – Aichelberg Linie 920A [Faurndau] – Göppingen – Jebenhausen – Bad Boll – Zell – [Aichelberg] Linie 921 Göppingen – Jebenhausen – Hattenhofen – [Zell] Linie 921A Göppingen ZOB – Jebenhausen – Hattenhofen – [Zell] Linie 922 Uhingen – Sparwiesen – Hattenhofen – Zell Linie 922A Uhingen – Sparwiesen – Hattenhofen – Zell Linie 924* Ebersbach – Weiler – Roßwälden – Schlierbach Linie 924A* [Ebersbach – Weiler – Roßwälden] – Schlierbach – [Hattenhofen – Zell] Linie N92 Göppingen – Jebenhausen – Hattenhofen – Zell – Bad Boll – [Göppingen] * Bitte beachten: Die Linien 924 und 924A werden erst zum 01.06.2027 in das Bündel Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 4 „Voralb West“ 01.06.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 920 Göppingen – Jebenhausen – Bad Boll – Aichelberg Linie 920A [Faurndau] – Göppingen – Jebenhausen – Bad Boll – Zell – [Aichelberg] Linie 921 Göppingen – Jebenhausen – Hattenhofen – [Zell] Linie 921A Göppingen ZOB – Jebenhausen – Hattenhofen – [Zell] Linie 922 Uhingen – Sparwiesen – Hattenhofen – Zell Linie 922A Uhingen – Sparwiesen – Hattenhofen – Zell Linie 924 Ebersbach – Weiler – Roßwälden – Schlierbach Linie 924A [Ebersbach – Weiler – Roßwälden] – Schlierbach – [Hattenhofen – Zell] Linie N92 Göppingen – Jebenhausen – Hattenhofen – Zell – Bad Boll – [Göppingen] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 5 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 187.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Göppingen
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Göppingen Ende 31.12.2035Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Göppingen Ende 31.07.2036Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Göppingen Ende 09.12.2028Ausschreibung von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (Rufbusleistungen) im Landkreis Göppingen 2025
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Göppingen Ende 31.12.2033Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 „Mittleres Filstal“
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.