Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien X80 und 88 (künftig 280) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) des Landkreises Eichstätt
Auftraggeber: Landkreis Eichstätt · Eichstätt
- Vertragslaufzeit
- 01.12.2025 – 31.07.2035
- Vertragsende
- 31.07.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 19.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien X80 und 88 (künftig 280) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) des Landkreises Eichstätt
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien X80 und 88 (künftig 280) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) des Landkreises Eichstätt 01.12.2025 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf den Linien X80 und 88 (künftig 280) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) . Zum Betriebsbeginn (1.12.2025) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: • Linie X80: Schnellbus Eichstätt - Eitensheim Bf - Ingolstadt • Linie 88 (künftig 280): Lippertshofen - Böhmfeld - Hofstetten - Hitzhofen – Eichstätt • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) Walting, Hitzhofen, Böhmfeld und Eitensheim Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutige Linie wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.
ÖPNV-Netz in Eichstätt
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.