ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

Auftraggeber: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Westerwaldkreis

Vertragslaufzeit
15.12.2024
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
10.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis 15.12.2024
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 15.12.2024 bis zum 09.12.2028: 1) Linie 438 (Höhr-Grenzhausen-Nauort-Engers-Bendorf-Vallendar-Koblenz) 2) Linie 439 (Hachenburg-Selters-Marienhausen-Dierdorf-Koblenz) 3) Linie 461 (Siershahn-Dierdorf-Selters- Ransbach-Baumbach -Höhr-Grenzhausen) 4) Linie 958 (Mogendorf/Helferskirchen-Wirges-Dernbach) 5) Linie 964 (Ransbach-Baumbach-Sessenbach-Nauort-Stromberg) 6) Linie 968 (Selters-Marienrachdorf-Sessenhausen-Ellenhausen-Ransbach- Höhr-Grenzhausen) 7) Linie 970 (Deesen-Nauort-Vallendar). Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1) entnommen werden. Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.westerwaldkreis.de/oepnv-bekanntmachung-ergaenzung.html abrufbar ist. Der Westerwaldkreis behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in die hier angekündigten Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Die Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf den Linien 438, 439 und 461) müssen zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder „sauber“ im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein; diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.