Vergabe von Buslinienverkehren für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn
Auftraggeber: Regionalverband Großraum Braunschweig · Gifhorn
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 22.05.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Leistung
Der Regionalverband Braunschweig ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a PBefG. Gegenstand des hiesigen Verfahrens ist die Vergabe eines Verkehrsvertrages über die Erbringung von Linien- und Linienbedarfsverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien nach § 42 PBefG in Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG ganz oder teilweise umzuwandeln und/oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen. Näheres ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung. Da es sich bei der Leistungsbeschreibung lediglich um einen Entwurf handelt, bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Buslinienverkehren für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Regionalverband Braunschweig ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a PBefG. Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe eines Verkehrsvertrages über die Erbringung von Linien- und Linienbedarfsverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn. Dabei hat sich der Auftraggeber die Option vorbehalten, im Einzelfall bestehende Linien nach § 42 PBefG in Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG ganz oder teilweise umzuwandeln und/oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen.
ÖPNV-Netz in Gifhorn
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Regionalverband Großraum Braunschweig
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr WolfenbüttelDirektvergabe von Buslinienverkehren der Linie 659 im Teilnetz 61 - Baddeckenstedt
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Braunschweig, Kreisfreie StadtFortschreibung und Aktualisierung der Verkehrsmodelle für den Regionalverband Großraum Braunschweig, die Stadt Braunschweig und die Stadt Wolfsburg
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Peine Ende 31.12.2028Vergabe von Buslinienverkehren der Teilnetze 50 und 52
- Vorinformation Straßentransport WolfenbüttelÄnderung der Vorinformation Vergabe der Buslinien im Teilnetz 61 - Baddeckenstedt (ABl.: 2023/S 101-316583)
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Wolfenbüttel Ende 07.07.2027Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im straßengebundenen ÖPNV - Linie 659
- Zuschlag Straßentransport Peine Ende 31.12.2028Wendeburg) im Landkreis Peine
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Wolfenbüttel Ende 31.12.2031Baddeckenstedt
- Zuschlag Verkehr (sonst.) Braunschweig, Kreisfreie Stadt Ende 11.12.2038Vergabeverfahren Verkehrsvertrag Elektro-Netz Niedersachsen-Ost 2 (ENNO 2). Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Linien RE 30 Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf und RE 50 Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Elze (Han).
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.