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Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Buslinienverkehren für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn

Auftraggeber: Regionalverband Großraum Braunschweig · Gifhorn

Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
2
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
22.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
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2 Angebote eingegangen.

Leistung

Der Regionalverband Braunschweig ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a PBefG. Gegenstand des hiesigen Verfahrens ist die Vergabe eines Verkehrsvertrages über die Erbringung von Linien- und Linienbedarfsverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien nach § 42 PBefG in Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG ganz oder teilweise umzuwandeln und/oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen. Näheres ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung. Da es sich bei der Leistungsbeschreibung lediglich um einen Entwurf handelt, bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe von Buslinienverkehren für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn
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    Der Regionalverband Braunschweig ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a PBefG. Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe eines Verkehrsvertrages über die Erbringung von Linien- und Linienbedarfsverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG für das Teilnetz 14 (Brome - Boldecker Land - Sassenburg) im Landkreis Gifhorn. Dabei hat sich der Auftraggeber die Option vorbehalten, im Einzelfall bestehende Linien nach § 42 PBefG in Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG ganz oder teilweise umzuwandeln und/oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.