ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe Linienbündel Rheinpfalz

Auftraggeber: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis · Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt

Vertragslaufzeit
15.06.2025 – 09.06.2040
Vertragsende
09.06.2040 (noch ~14 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
3
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
30.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 09.06.2040 (noch ~14 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
DB Regio Bus Mitte GmbH

3 Angebote eingegangen.

Leistung

Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Rheinpfalz 15.06.2025 – 09.06.2040
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A1 (Grundangebot, konventioneller Antrieb [Diesel]): Linie 482 Erpolzheim/ Freinsheim/ Gerolsheim – Lambsheim – Maxdorf Linie 483 Bad Dürkheim – Wachenheim – Ellerstadt – Birkenheide Linie 570 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Altrip Linie 571 Ludwigshafen – Mutterstadt – Dannstadt – Hochdorf – Meckenheim – Haßloch Linie 572 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Neuhofen – Waldsee – Speyer Linie 573 Speyer – Mechtersheim – Heiligenstein – Berghausen – Dudenhofen – Iggelheim – Böhl – Haßloch Linie 574 (Geinsheim –) Haßloch – Meckenheim – Deidesheim/ Forst Linie 580 Ludwigshafen – Dannstadt – Assenheim – Rödersheim – Meckenheim – Deidesheim - Ruppertsberg Linie 581 Ludwigshafen – Mutterstadt - Limburgerhof Linie 582 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Neuhofen – Limburgerhof Linie 583 Schifferstadt/ Mutterstadt – Dannstadt – Maxdorf Linie 585 (Oggersheim –) Mutterstadt – Limburgerhof – Schifferstadt/ Ludwigshafen Linie 586 Schifferstadt – Iggelheim – Böhl – Hochdorf – Assenheim – Gronau – Rödersheim – Meckenheim Leistungsbaustein D1 (vollständige Umstellung auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ab Betriebsbeginn zum Sommerfahrplanwechsel 2025): Linie 484 Maxdorf – Birkenheide Linie 575 Gönnheim – Rödersheim – Gronau – Assenheim – Hochdorf – Böhl Linie 584 Schifferstadt – Dannstadt – Schauernheim – Maxdorf Linie 587 Limburgerhof – Mutterstadt – Oggersheim

Verfahrensverlauf

  1. Zuschlag 30.07.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 14.11.2024 Bekanntmachung ↗
  3. Zuschlag 06.12.2024 Bekanntmachung ↗
  4. Zuschlag 20.12.2024 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Ludwigshafen am Rhein

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.