ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis

Auftraggeber: Landkreis Alzey-Worms · Alzey-Worms

Angebotsfrist (abgelaufen)
09.03.2026, 13:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 13.12.2036
Vertragsende
13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
27.01.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 09.03.2026, 13:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
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Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.

Leistung

Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Buslinienverkehr im Linienbündel Donnersbergkreis 01.01.2027 – 13.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A Linienverkehr (Grundangebot, alternativer Antrieb [HVO-100 Diesel]): - Linie 900: Donnersberglinie: Winnweiler – Donnersberg – Kirchheimbolanden (Saisonverkehr an den Wochenenden von 01.04.-31.10.) - Linie 901: Rockenhausen – Dannenfels – Kirchheimbolanden - Linie 902: Wendelsheim – Kriegsfeld – Kirchheimbolanden – Marnheim – Göllheim – Eisenberg - Linie 903: Winnweiler – Imsbach – Münchweiler – Sippersfeld – Dreisen – Kirchheimbolanden - Linie 904: Kirchheimbolanden – Zellertal – Göllheim – Eisenberg (nur zu Schulzeiten) - Linie 905: Falkenstein – Imsbach – Winnweiler – Lohnsfeld – Wartenberg-Rohrbach – Sembach – Enkenbach-Alsenborn (nur zu Schulzeiten) - Linie 906: Rockenhausen – Dannenfels – Dreisen – Eisenberg (nur zu Schulzeiten) - Linie 907: Kirchheimbolanden – Stetten – Ilbesheim – Morschheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 908/909: Obermoschel – Alsenz – Rockenhausen – Winnweiler - Linie 910: Winnweiler – Steinbach – Dreisen – Bolanden – Kirchheimbolanden - Linie 911: Rockenhausen – Gundersweiler – Gehrweiler – Lohnsfeld – Winnweiler - Linie 912: Rockenhausen – Imsweiler – Reichsthal – Reipoltskirchen – Nußbach – Hefersweiler (nur zu Schulzeiten) - Linie 913: Alsenz – Obermoschel – Finkenbach-Gehrsweiler – Dörrmoschel – Rockenhausen (nur zu Schulzeiten) - Linie 914: Alsenz – Münsterappel – Gaugrehweiler – Gerbach – Rockenhausen - Linie 915: Alsenz – Obermoschel – Finkenbach-Gehrsweiler – Ransweiler – Rockenhausen (nur zu Schulzeiten) - Linie 921: Bischheim – Kirchheimbolanden – Marnheim – Albisheim – Zellertal – Monsheim - Linie 923: Winnweiler – Sippersfeld – Dreisen – Göllheim – Eisenberg (nur zu Schulzeiten) - Linie 927: Stadtverkehr Kirchheimbolanden Leistungsbaustein D - Linienverkehr regionale Hauptline (Grundangebot, alternativer Antrieb [Elektro]): - Linie 920: Kirchheimbolanden – Marnheim – Dreisen – Göllheim – Eisenberg (regionale Hauptlinie) Option: Leistungsbaustein D1 - On-Demand-Verkehr (Grundangebot, alternative Antriebe (Elektro) Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Wesentliche Grundlage für die Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan Donnersbergkreis. Im gesamten Linienbündel ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen umzusetzen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Donnersbergkreis sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Kreis Donnersberg: https:/

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 27.01.2026 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 28.03.2026 Bekanntmachung ↗
  3. Zuschlag 12.08.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Alzey-Worms

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Alzey-Worms

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.