Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Auftraggeber: Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH · Main-Tauber-Kreis
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2028 – 29.12.2037
- Vertragsende
- 29.12.2037 (noch ~11 Jahre)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 29.12.2037 (noch ~11 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 13 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 01.01.2028 zu vergeben. Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Main-Tauber-Kreis, die Erbringung von Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Bad Mergentheim umfasst die heutigen Linien: – 956 (Weberdorf - Bahnhof - Herrenwiesen), - 957 (Bad Mergentheim - Löffelstelzen und zurück), – 958 (Bad Mergentheim Neunkirchen - Bahnhof - Igersheim und zurück). Es ist vorgesehen, einen On-Demand-Verkehr einzurichten sowie das Verkehrsangebot anzupassen. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten, Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim 01.01.2028 – 29.12.2037 0 €
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Linienbündel Bad Mergentheim besteht aktuell aus den VRNBuslinien 956, 957 und 958 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlägen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Des Weiteren ist vorgesehen, einen On-Demand-Verkehr einzurichten sowie das Verkehrsangebot anzupassen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibungrheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Main-Tauber-Kreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.