Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern)
Auftraggeber: Kreis Herford · Herford
- Vertragslaufzeit
- 02.01.2027
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 24.12.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Leistung
Der Kreis Herford beabsichtigt, als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 3 Abs. 1 und 2 des ÖPNVG NRW i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) im Wege eines vergabefreien In-House-Geschäftes nach § 108 GWB an die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH zu vergeben, wenn keine eigenwirtschaftlichen Anträge für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) gestellt und genehmigt werden. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4) verwiesen. Die beabsichtigte Vergabe betrifft folgende Verkehrsleistungen - Linienbündel B1: Linien 541, 542, 543, 544, 545, 742, 743, 569,570, 571, 572, 574, 575, 576, 577, 579 und 580 mit einem Volumen von ca. 950.000 Fahrplankilometern - Linienbündel B2: Linien 462, 555, 557, 558, 559, 565 und D5 mit einem Volumen von ca. 373.00 Fahrplankilometern Der ÖDA betrifft Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insb. Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i. V. m. § 2 Abs. 6 oder 7 PBefG). Dem Betreiber wird für die vorstehend beschriebenen Bediengebiete ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Verkehre als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Verkehre ändern, neue Verkehre hinzukommen oder heutige Verkehre wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) 02.01.2027
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1
ÖPNV-Netz in Herford
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Kreis Herford
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Schülerverkehr Herford Ende 17.07.2026Durchführung von Verkehrsleistungen für die Linie 463
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr HerfordHinweis zum Auslaufen der Liniengenehmigung nach § 42 PBefG für die Linie 463 (Schulverkehr Enger)
- Ausschreibung Schülerverkehr Herford Ende 31.07.2029Schülerspezialverkehr Pestalozzischule im Kreis Herford für die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029
- Ausschreibung Schülerverkehr Herford Ende 31.07.2029Schülerspezialverkehr Eickhofschule im Kreis Herford für die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr HerfordVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für das Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne)
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Herford Ende 02.01.2027Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Bünde.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Herford Ende 02.01.2027Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford und der Stadt Bünde.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Herford Ende 02.01.2027Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford und der Stadt Bünde.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.