Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen
Auftraggeber: Landkreis Uelzen · Uelzen
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 31.07.2029
- Vertragsende
- 31.07.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 01.02.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
- Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst die Erbringung des Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen. Das AST ist ein zusätzliches Angebot als Ergänzung zum Busverkehr im Landkreis Uelzen sowie in der Stadt Uelzen, d.h. AST-Fahrten werden grundsätzlich nur zu Zeiten und in Bereichen angeboten, in denen keine Busangebote vorhanden sind. Das AST-System ist so aufgebaut, dass montags bis sonntags von etwa 19:30 Uhr bis etwa 04 Uhr nachts, auch an Feiertagen, allerdings kein Betrieb am Heiligabend (vom 24.12. zum 25.12.) und Silvester (vom 31.12. zum 01.01.), AST-Fahrten von den Bahnhöfen Bad Bevensen, Bad Bodenteich, Bienenbüttel, Ebstorf, Stederdorf, Suderburg und Uelzen (mit Verknüpfung zu den ankommenden Zügen) angeboten werden. Die Fahrgäste können innerhalb des Bediengebietes bis zur Haustür befördert werden. Der AST-Verkehr ist in 15 AST-Linien organisiert. Die Abfahrtszeiten der Linien sind in entsprechenden Fahrplänen festgelegt. Eine Fahrt wird aber nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn ein Fahrgast mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt einen Fahrtwunsch telefonisch anmeldet. Die Durchführung der Fahrten erfolgt mit PKW. Es handelt sich hierbei um einen Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 8000 Kilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, inklusive der Möglichkeit zur telefonsichen Fahrtanmeldung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen 01.08.2026 – 31.07.2029
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Uelzen
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Uelzen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Uelzen Ende 31.07.2036Vergabeverfahren Regionalbusverkehr in den Teilnetzen Ost, Süd, West und Nord im Landkreis Uelzen
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr UelzenPersonenverkehrsdienste in den Teilnetzen Ost, Süd, West und Nord im Landkreis Uelzen
- Zuschlag Bedarfsverkehr UelzenSchülerbeförderung von 92 Schülerinnen und Schülern zur / von der OBS Suderburg und GS Suderburg
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.