ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen im Linienbündel Nordost (VGI-Linien 520, 521, 522, 523, 570, 571, 580, 581, 582, 583, 584, 585, 586, sowie über Bedarfsverkehrsleistungen mit PKW (VGI-Flexi 57 und PKW-Leistungen auf den Linien 522, 583, 584, 586 ) im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

Auftraggeber: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen a. d. Ilm

Vertragslaufzeit
01.02.2026 – 31.07.2030
Vertragsende
31.07.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
3
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
02.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im „Linienbündel Nordost“ mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

Linienbündel / Lose (3)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Linien-Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienbündel Nordost im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; Los 1: Linien 520, 521, 522, 523, 570, 571, 580, 581, 582 01.02.2026 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordost auf den Linien 520 Vohburg - Münchsmünster, 521 Schulverkehr GMS Vohburg, 522 Schulverkehr Münchsmünster, 523 Schulverkehr Ernsgaden, 570 Rohrbach - Geisenfeld - Ernsgaden - Vohburg, 571 Münchsmünster - Vohburg - Ernsgaden - Geisenfeld (Schulverkehr), 580 Rohrbach - Wolnzach, 581 Münchsmünster - Vohburg - Geisenfeld - Rohrbach - Pfaffenhofen, 582 Wolnzach - Geisenfeld (Schulverkehr). Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost – Los 1“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

  • Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Linien-Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienbündel Nordost im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; Los 2: Linien 583, 584, 585, 586 01.08.2026 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordost auf den Linien 583 Reichertshofen - Rohrbach - Geisenfeld (Schulverkehr), 584 Reichertshofen - Rohrbach - Wolnzach (Schulverkehr), 585 Wolnzach - Pfaffenhofen (Schulverkehr), 586 Schulverkehr Wolnzach Süd. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost – Los 2“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI¬Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

  • Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Linienbedarfsverkehrsleistungen mit PKW im Linienbündel Nordost im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; Los 3: VGI-Flexi 57, PKW-Leistungen 522, 583, 584, 586 01.08.2026 – 31.07.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordost auf den Bedarfsverkehrslinien des VGI-Flexi 57, sowie PKW-Leistungen auf den Linien 522, 583, 584, 586. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost – Los 3“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/aktuelles“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI¬Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

ÖPNV-Netz in Pfaffenhofen a. d. Ilm

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.