ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Stauden 02" (12.09.2023 bis 31.08.2024) als Gesamtleistung (Interimsvergabe)

Auftraggeber: Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Augsburg, Landkreis

Vertragslaufzeit
12.09.2023 – 31.08.2025
Vertragsende
31.08.2025 (bereits beendet)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
2,3 Mio €
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
17.03.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
RBA Regionalbus Augsburg GmbH

Leistung

Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 704, 720, N 694 (Linienbündel "Stauden02" vom 12.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit Verlängerungsoption um 1 Jahr). Am 24.10.2022 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2021/S 203-531696) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2022/S 205-585283 über die Ausschreibung Linienbündel "Stauden 02" (öDA vom 12.09.2023 bis zum 11.12.2032) veröffentlicht. Am 05.04.2023 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Vor diesem Hintergrund musste die Verkehrsleistung des Linienbündels "Stauden 02" zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden. Dieser Interimsvertrag läuft nach Geltendmachung der Verlängerungsoption bis zum 31.08.2025. Die Betriebsaufnahme erfolgte aufgrund der Integration von freigestellten Schülerverkehren in den Linienverkehr in zwei Betriebsstufen: 1. Betriebsstufe: Vorlaufbetrieb vom 12.09.2023 bis 09.12.2023: -AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Reichertshofen, Langeneufnach -AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger - ca. 22.998 Fahrplankilometer/57 Betriebstage 2. Betriebsstufe: Vollbetrieb ab 10.12.2023: - AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Langenneufnach-Fischach-Gessertshausen - AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger-Döpshofen- Oberschönenfeld-Gessertshausen - AVV-Regionalbuslinie N 694: Augsburg-Diedorf-Gessertshausen-Aretsried-Fischach-Mickhausen/Münster-Langenneufnach - ca. 532.198 Fahrplankilometer/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Betriebstagen Montag bis Freitag, davon - 187 Betriebstagen Montag bis Freitag an Schultagen - 63 Betriebstagen Montag bis Freitag an schulfreien Tagen und - 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B. 24 und 31.12.) - 64 Betriebstagen Sonn- und Feiertage. Es konnten max. 30 % (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben werden.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Stauden 02" (12.09.2023 bis 31.08.2024) als Gesamtleistung (Interimsvergabe) 12.09.2023 – 31.08.2025
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 704, 720, N 694 (Linienbündel "Stauden02" vom 12.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit Verlängerungsoption um 1 Jahr). Am 24.10.2022 wurde nach entsprechender Vorabbekanntmachung (EU-Amtsblatt 2021/S 203-531696) eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt 2022/S 205-585283 über die Ausschreibung Linienbündel "Stauden 02" (öDA vom 12.09.2023 bis zum 11.12.2032) veröffentlicht. Am 05.04.2023 wurde bezüglich dieses Verfahrens ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Vor diesem Hintergrund musste die Verkehrsleistung des Linienbündels "Stauden 02" zur Sicherstellung des Verkehrs für den Übergangszeitraum anderweitig vergeben werden. Dieser Interimsvertrag läuft nach Geltendmachung der Verlängerungsoption bis zum 31.08.2025. Die Betriebsaufnahme erfolgte aufgrund der Integration von freigestellten Schülerverkehren in den Linienverkehr in zwei Betriebsstufen: 1. Betriebsstufe: Vorlaufbetrieb vom 12.09.2023 bis 09.12.2023: -AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Reichertshofen, Langeneufnach -AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger - ca. 22.998 Fahrplankilometer/57 Betriebstage 2. Betriebsstufe: Vollbetrieb ab 10.12.2023: - AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Langenneufnach-Fischach-Gessertshausen - AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger-Döpshofen- Oberschönenfeld-Gessertshausen - AVV-Regionalbuslinie N 694: Augsburg-Diedorf-Gessertshausen-Aretsried-Fischach-Mickhausen/Münster-Langenneufnach - ca. 532.198 Fahrplankilometer/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Betriebstagen Montag bis Freitag, davon - 187 Betriebstagen Montag bis Freitag an Schultagen - 63 Betriebstagen Montag bis Freitag an schulfreien Tagen und - 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B. 24 und 31.12.) - 64 Betriebstagen Sonn- und Feiertage. Es konnten max. 30 % (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben werden.

ÖPNV-Netz in Augsburg

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.